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Newsroom – Georg Taitl

Landgericht Hamburg hält an Sicherstellung von „Zeit“-Aufnahmen fest

Im Streit um den Podcast „House of Block“ korrigiert das Gericht Teile seines Durchsuchungsbeschlusses. Den Zugriff auf journalistisches Recherchematerial hält es aber weiterhin für gerechtfertigt.

Hamburg – Das Landgericht Hamburg hat seinen umstrittenen Durchsuchungsbeschluss gegen die „Zeit“ und die Journalistin Anne Kunze teilweise zurückgenommen. Wie der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, erklärte die Kammer die Sicherstellung von Tonaufnahmen mit der älteren Tochter der Hamburger Unternehmerin Christina Block für rechtswidrig. An der Sicherstellung von Gesprächen mit der jüngeren Tochter hält das Gericht dagegen fest.

 

Die Aufnahmen stammen aus Interviews, die Kunze Anfang 2024 mit den Kindern geführt hatte. Teile davon wurden später im Podcast „Zeit Verbrechen: House of Block“ veröffentlicht. Am 12. Oktober verlangte das Gericht die Herausgabe des Materials und drohte mit einer Durchsuchung. Die Journalistin übergab die Aufnahmen, Verlag und Autorin legten Beschwerde ein.

 

„Zeit“-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo hatte der Darstellung widersprochen, die Aufnahmen seien freiwillig herausgegeben worden. Die Übergabe habe eine Durchsuchung verhindern sollen. Tatsächlich durchsucht wurden die Redaktion und die Wohnung der Journalistin nicht.

 

Gericht legt bei der Begründung nach

Wie Legal Tribune Online (LTO) berichtet, hält die Kammer der Vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt weitgehend an ihrer ursprünglichen Entscheidung fest. LTO liegt der neue Beschluss vor. Auf 23 Seiten setzt sich das Gericht ausführlich mit der Pressefreiheit und der Bedeutung der Aufnahmen für das Strafverfahren auseinander.

 

Nach Darstellung von LTO argumentiert die Kammer, dass sich die Gesprächspartner selbst als Quellen zu erkennen gegeben hätten. Ihnen sei bewusst gewesen, dass ihre Aussagen aufgezeichnet und möglicherweise veröffentlicht würden. Deshalb liege nach Auffassung des Gerichts keine Verletzung geschützter Informationsbeziehungen vor.

 

Auch eine grundsätzliche Gefährdung der Pressefreiheit sieht die Kammer demnach nicht. Die Sicherstellung der Rohaufnahmen sei aufgrund der besonderen Umstände ein Einzelfall.

Allerdings zieht das Gericht eine Grenze: Sollten sich bei der Durchsicht vertrauliche Gesprächsteile oder Hintergrundgespräche zeigen, wären diese nach der gerichtlichen Begründung vom Beschlagnahmeschutz erfasst.

 

Gericht befürchtet Beeinflussung von Zeugenaussagen

Besonders ausführlich begründet das Landgericht laut LTO, weshalb es die Aufnahmen für die Beweiswürdigung benötigt. Die Kammer wirft der „Zeit“ vor, mit ihrem auf Unterhaltung ausgerichteten True-Crime-Podcast in Konkurrenz zur strafgerichtlichen Aufklärung getreten zu sein.

 

Die Befragung der Kinder kurz nach der mutmaßlichen Entführung könnte nach Ansicht des Gerichts deren spätere Aussagen beeinflusst haben. Ohne Kenntnis der vollständigen Gespräche lasse sich nur eingeschränkt beurteilen, ob Fragen offen oder suggestiv gestellt worden seien.

 

Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, nahm das Gericht außerdem die ursprünglich angeordnete Suche nach möglichen Vertragsunterlagen zwischen der „Zeit“ beziehungsweise der Journalistin und der Familie zurück. Die Kammer halte es für glaubhaft, dass weder ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde noch Geld geflossen sei.

 

Oberlandesgericht muss entscheiden

Die Beschwerde gegen die verbleibende Sicherstellung liegt nun beim Hanseatischen Oberlandesgericht. Bis zu dessen Entscheidung dürfen die Aufnahmen nicht ausgewertet werden.

 

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