Vermischtes
KNA

SLAPP: Kabinett beschließt Gesetzentwurf gegen Einschüchterungsklagen

Immer wieder werden Klagen genutzt, um Journalistinnen und Journalisten oder Wissenschaftler gezielt einzuschüchtern. Dieser Praxis will die Bundesregierung einen Riegel vorschieben – und setzt damit eine EU-Vorgabe um.

Berlin (KNA) – Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gegen Einschüchterungsklagen beschlossen. Das gab das Bundesjustizministerium, das den Entwurf erarbeitet hat, am Mittwoch in einer Pressemitteilung bekannt. Einschüchterungsklagen, auch SLAPP-Klagen genannt, sind unberechtigte Klagen, die oft gegen Journalistinnen, Journalisten oder Wissenschaftler erhoben werden, um deren öffentliche Beiträge zu unterdrücken. Die Abkürzung steht für „Strategic Lawsuits Against Public Participation“, übersetzt strategische Prozessführung gegen öffentliche Beteiligung. Vor Gericht haben sie oft keinen Bestand, kosten die Betroffenen aber viel Zeit und Geld und binden Ressourcen, die nicht in die eigentliche Arbeit gesteckt werden können.


Im vergangenen Jahr hatte die Europäische Union eine Richtlinie gegen solche Klagen erlassen, die mit dem Gesetzentwurf nun in nationales Recht umgesetzt werden soll. Sie gilt allerdings nur für Klagen mit grenzüberschreitendem Bezug, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen.

 

Weniger finanzielle Risiken

Als Einschüchterungsklagen gelten künftig Klagen, bei denen der Hauptzweck des Rechtsstreits darin besteht, die Beteiligung des Beklagten am öffentlichen Meinungsprozess zu verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren – etwa indem verhindert werden soll, dass ein Medienbericht oder eine wissenschaftliche Studie veröffentlicht wird. Außerdem muss der Rechtsstreit laut Gesetzentwurf unter Berücksichtigung aller Umstände missbräuchlich geführt werden, damit eine Klage als Einschüchterung gewertet wird.

 

Fälle, in denen diese Bedingungen erfüllt sind, sollen künftig bevorzugt behandelt werden, um schnell Rechtssicherheit herzustellen. Außerdem sollen Betroffene weniger finanziellen Belastungen ausgesetzt sein, während die finanziellen Risiken für Kläger erhöht werden. Rechtskräftige Urteile in zweiter und dritter Instanz sollen außerdem veröffentlicht werden müssen. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.

 

Sie möchten aktuelle Medien-News, Storys und Praxistipps lesen – und sich über Jobs, Top-Personalien und Journalistenpreise aus Deutschland informieren? Dann abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter.

Sie haben Personalien in eigener Sache oder aus Ihrem Medienhaus? Oder ist Ihnen in unseren Texten etwas aufgefallen, zu dem Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann senden Sie Ihre Hinweise bitte an georg.taitl@oberauer.com.