Vermischtes
KNA

MDR bereitet Klage gegen mögliche Kündigung der Rundfunk-Staatsverträge vor

Sollte nach einem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt eine Kündigung der Rundfunk-Staatsverträge erfolgen, will der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) juristisch dagegen vorgehen. Der Sender bereitet sich auf mögliche Folgen einer solchen Entscheidung vor.

Leipzig (KNA) – Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) bereitet sich mit Blick auf die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt auf eine mögliche AfD-Regierung in dem Bundesland und eine Kündigung der Rundfunk-Staatsverträge vor. „Wir werden an dem Tag, an dem die Kündigung des MDR-Staatsvertrags da ist, juristisch dagegen vorgehen“, sagte der Juristische Direktor des MDR, Jan Ole Schröder, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).


Der MDR sendet seit 1992 als sogenannte Dreiländer-Anstalt für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat für den Fall eines Wahlsiegs seiner Partei angekündigt, umgehend die Staatsverträge über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu kündigen. Betroffen wären auch Deutschlandradio und das ZDF.


Bundesweite Auswirkungen
„Es handelt sich hier nicht um das Problem eines Bundeslandes oder eines ostdeutschen Senders, die Auswirkungen wären bundesweit“, so Schröder weiter. Daher wäre es „sträflich, sich nicht vorzubereiten“. Sollte nach den Wahlen am 6. September der MDR-Staatsvertrag gekündigt werden, gelte eine zweijährige Kündigungsfrist vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028. In dieser Zeit würde der MDR wie gehabt weiter für Sachsen-Anhalt senden und seinen Anteil an den im Bundesland gezahlten Rundfunkbeiträgen erhalten.


Sollte die Kündigung ab 2029 wirksam werden, wäre der MDR laut Intendant Ralf Ludwig aber nicht mehr verpflichtet, Programm für Sachsen-Anhalt zu machen. „Natürlich würden wir weiter über relevante Ereignisse berichten, aber Geschichten aus der Region für die Region könnten wir uns in dem Umfang nicht mehr leisten.“


Nach MDR-Angaben stammen etwa 150 Millionen Euro und damit rund ein Viertel der jährlichen Beitragseinnahmen des MDR aus Sachsen-Anhalt. „Sendungen wie ‚Sachsen-Anhalt heute‘ oder die Hörfunk-Landeswelle MDR Radio Sachsen-Anhalt und auch andere Dinge würden dann wegfallen“, so Ludwig.


Rundfunkbeitrag müsste weiter gezahlt werden
Der aktuell geltende Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat müsste auch bei einer Kündigung der Staatsverträge weiterhin von allen Beitragspflichtigen in Sachsen-Anhalt gezahlt werden. Die Beitragshöhe sei durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2021 bundesweit festgesetzt worden, eine Kündigung der Staatsverträge ändere daran nichts, sagte Schröder.


Zudem müsste Sachsen-Anhalt nach Ablauf der Kündigungsfrist zum 1. Januar 2029 ein eigenes öffentlich-rechtliches Angebot bereitstellen, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die Kündigung „materiell unwirksam“, so der Juristische Direktor des MDR.


Die AfD hat angekündigt, anstelle des bisherigen öffentlich-rechtlichen Angebots einen sogenannten „Grundfunk“ aufbauen zu wollen. Dieser solle mit einem Zehntel der bisherigen Aufwendungen finanziert werden, konkrete Angaben zur Ausgestaltung gibt es bislang nicht. Ob ein solches Modell den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht, wird daher bezweifelt.


Sollte ein AfD-geführtes Sachsen-Anhalt gesetzliche Vorgaben nicht einhalten, könnte laut Schröder eine „verfassungsrechtliche Leerstelle“ entstehen: „Das wäre ein Novum im Rechtsstaat und seinem Verfassungsgefüge, das ist absolutes Neuland.“

 

 

Sie möchten aktuelle Medien-News, Storys und Praxistipps lesen – und sich über Jobs, Top-Personalien und Journalistenpreise aus Deutschland informieren? Dann abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter.

 

Sie haben Personalien in eigener Sache oder aus Ihrem Medienhaus? Oder ist Ihnen in unseren Texten etwas aufgefallen, zu dem Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann senden Sie Ihre Hinweise bitte an georg.taitl@oberauer.com.