Vermischtes
Newsroom

Ibiza-Video: Datenschutzrechte gegen Presseprivilegien

Ibiza-Video: Datenschutzrechte gegen Presseprivilegien Durften Medien das Ibiza-Video zeigen?

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert eine Klarstellung, dass Datenschutzrechte die von der Meinungsfreiheit gedeckten Presseprivilegien nicht einschränken dürfen.

Berlin – Der Deutsche Journalisten-Verband fordert vom Bundestag eine gesetzliche Klarstellung, dass Datenschutzrechte die von der Meinungsfreiheit gedeckten Presseprivilegien nicht einschränken dürfen. „Die Debatte über die Veröffentlichung des sogenannten Ibiza- Videos zeigt: Der Journalismus braucht mehr Rechtssicherheit“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Klärungsbedarf gebe es bei der Veröffentlichung von Bildaufnahmen und bei Rechercheanfragen durch Journalisten genauso wie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

 

„Das Bundesverfassungsgericht hat keinen Zweifel daran gelassen, dass die Meinungsfreiheit auch zur Veröffentlichung widerrechtlich entstandener Ton- und Bildaufnahmen berechtigt, wenn ein öffentliches Interesse gegeben ist“, erklärte Überall. Das Inkrafttreten der EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat aber offenbar Unsicherheiten geschaffen im Umgang mit der Meinungs- und Informationsfreiheit.

 

Darauf deutet die Einlassung des baden-württembergischen Landesdatenschutz-Beauftragten Stefan Brink, der die Veröffentlichung des Ibiza-Videos als unzulässig eingeschätzt hatte. Brink stellte damit die Meinungsfreiheit in Frage. Überall appellierte deshalb an den Deutschen Bundestag, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Datenschutz (2. DSAnpassG), eine klare Regelung zum Schutz der Meinungsfreiheit vorzusehen. Der DJV hat dem Deutschen Bundestag entsprechende Vorschläge vorgelegt.