Vermischtes
Newsroom

Gericht rügt Böhmermann: „Schlampige Recherche“ im Fall Schönbohm

Im Streit um eine Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ deutet sich vor dem Oberlandesgericht eine Niederlage für das ZDF an. Die Richter sehen in zentralen Aussagen der Sendung eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung und stellen die journalistische Sorgfalt infrage.

München – Die Ausstrahlung der „ZDF Magazin Royale“-Folge liegt mehr als drei Jahre zurück, beschäftigt die Gerichte jedoch weiterhin. In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) München kritisierte ein Richter die Recherchen von Moderator Jan Böhmermann als „bestenfalls schlampig“. Ein Urteil steht noch aus, die Verkündung ist für den 19. Mai vorgesehen.

 

In der Sendung vom 7. Oktober 2022 hatte Böhmermann dem damaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, eine Nähe zu russischen Geheimdiensten nahegelegt und ihn als „Cyberclown“ bezeichnet. Für Schönbohm hatte die Ausstrahlung weitreichende Folgen: Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser ordnete seine Versetzung an. Böhmermann bewertete die Vorwürfe später als „angemessen“, das ZDF stellte sich hinter die Sendung.

 

Schönbohm ging juristisch gegen die Vorgänge vor. Eine Klage gegen das Bundesinnenministerium wegen Mobbings blieb erfolglos. In einem weiteren Verfahren gegen das ZDF gab ihm das Landgericht München I teilweise recht, lehnte jedoch eine Geldentschädigung ab. Beide Seiten legten Berufung ein.

 

Das OLG München ließ nun erkennen, dass es der Einschätzung der Vorinstanz folgen könnte. Demnach hätten die beanstandeten Passagen beim Publikum den Eindruck erweckt, Schönbohm habe Kontakte zu russischen Geheimdiensten unterhalten. Dies stelle eine schwere Verletzung seines Persönlichkeitsrechts dar, zumal die entsprechenden Aussagen unzutreffend gewesen seien.

 

Im Zentrum der Sendung stand Schönbohms frühere Nähe zum Verein „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V.“, dem Verbindungen nach Russland nachgesagt wurden. Konkrete Belege für Spionagevorwürfe gegen Schönbohm gibt es bis heute nicht.

 

Der Senat regte einen Vergleich an: Das ZDF könnte eine richtigstellende Erklärung abgeben und damit zur Rehabilitierung Schönbohms beitragen. Im Gegenzug könnte dieser auf eine finanzielle Entschädigung verzichten. Ob es zu einer Einigung kommt, ist offen.

 

 

 

Sie möchten aktuelle Medien-News, Storys und Praxistipps lesen – und sich über Jobs, Top-Personalien und Journalistenpreise aus Deutschland informieren? Dann abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter.

 

Sie haben Personalien in eigener Sache oder aus Ihrem Medienhaus? Oder ist Ihnen in unseren Texten etwas aufgefallen, zu dem Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann senden Sie Ihre Hinweise bitte an georg.taitl@oberauer.com.