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Newsroom – Marc Bartl

Geleakte Chats von Döpfner: Presserat leitet Verfahren gegen „Zeit“ ein

Geleakte Chats von Döpfner: Presserat leitet Verfahren gegen „Zeit“ ein

Zugleich befasst sich der Presserat mit der Frage, ob die „Berliner Zeitung“ den Informantenschutz verletzt hat.

Berlin – Unter der Überschrift „Aber das ist dennoch die einzige Chance, um den endgültigen Niedergang des Landes zu vermeiden“ hatte die Redaktion der „Zeit“ im April Inhalte aus internen Chats und Mails des Springer-Chefs Mathias Döpfner veröffentlicht. Zu diesem Artikel hat der Deutsche Presserat nun eine Beschwerdeverfahren gegen die „Zeit“ eingeleitet.

 

Über den Fall wird der Presserat auf seiner nächsten Sitzung am 15. Juni 2023 entscheiden. Grundlage für das Verfahren ist eine Beschwerde, die Ende vergangener Woche beim Presserat eingegangen war.

 

„Im Mittelpunkt unseres Verfahrens steht die Frage, ob die internen Nachrichten Döpfners von überwiegend öffentlichem Interesse sind oder ob die Veröffentlichung dessen Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8 des Pressekodex verletzt“, so die Sprecherin des Presserats Kirsten von Hutten.

 

Ebenfalls am 15. Juni entscheidet der Presserat über die Frage, ob die „Berliner Zeitung“ den Informantenschutz nach Ziffer 5 des Pressekodex verletzt hat. Deren Verleger Holger Friedrich hatte nach eigenen Angaben den Namen eines Informanten, des ehemaligen „Bild“-Chefredakteurs Julian Reichelt, an den Springer-Verlag weitergegeben. Reichelt soll Friedrich demnach zuvor vertrauliche Informationen angeboten haben.

 

Hintergrund: Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland. Anhand von Beschwerden überprüft er die Einhaltung ethischer Regeln im Journalismus, die im Pressekodex festgehalten sind.