Vermischtes
KNA – Joel Schmidt

Geheimdienstreform gefährdet Quellenschutz und Redaktionsgeheimnis

Die Bundesregierung will die Befugnisse der deutschen Geheimdienste massiv erweitern. Experten und Verbände warnen, dass die geplante Reform ungeahnte Folgen für den Journalismus haben könnte. Und zwar sehr negative.

Berlin (KNA) – Kurz vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause hat das CSU-geführte Bundesinnenministerium einen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts vorgelegt. Damit sollen die Gesetze für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) neu geschrieben werden.

 

Dieser Entwurf hat es in sich. Er erweitert die Befugnisse der Geheimdienste gerade im digitalen Raum enorm. Die Überwachung von Datenverkehr wird ausgeweitet, was vor allem Journalisten die Sorgenfalten ins Gesicht treibt.

 

Doch von vorne. Warum sollen die Dienste künftig so umfangreich hacken dürfen? Immer wieder haben Bundesregierungen versucht, den Geheimdiensten im Netz mehr Freiheiten zu geben. Diese Reformen haben stets die Kritik von Bürgerrechtlern nach sich gezogen und sind sogar schon vom Bundesverfassungsgericht einkassiert worden. Im November 2024 hatten die Karlsruher Richter die sogenannte strategische Inland-Ausland-Fernmeldeüberwachung durch den BND im Bereich der Cybergefahren für teilweise verfassungswidrig erklärt und dem Parlament für eine Neuregelung eine Frist bis Ende dieses Jahres gesetzt.

 

„Verschärfte Bedrohungslage“

Zur Begründung der Reform heißt es nun zu Beginn des knapp 700 Seiten umfassenden Dokuments: „In Anbetracht der verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland“ sollten „die Aufklärungs- und Weiterverarbeitungsfähigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes modernisiert und gestärkt werden.“ Erst kürzlich warnte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in der „Welt am Sonntag“ vor einer Verschärfung der Sicherheitslage in Deutschland.

 

Dabei stufte er die bislang geltende „abstrakte Bedrohungslage“ herauf zu einer „hohen Bedrohungslage“. Zur geplanten Reform sagte Dobrindt der Zeitung: „Mein Ziel ist es, dass wir die Nachrichtendienste weiterentwickeln zu echten Geheimdiensten, um wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig mit unseren befreundeten Diensten im Ausland zu sein.“

 

Die größte Veränderung: Die beiden Dienste sollen somit künftig nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern auch aktiv eingreifen dürfen. Für die Bundesrepublik ist das neu. Aus der Erfahrung des Nationalsozialismus, in dem die Sicherheitsdienste der SS, die Geheime Staatspolizei (Gestapo) und die klassische Polizei eng zusammenarbeiteten, trennte man in der Gesetzgebung Nachkriegsdeutschlands die Aufgabengebiete der Geheimdienste und der Polizei deutlich. Während die Geheimdienste für die Überwachung und Informationsbeschaffung zuständig sind, obliegt es allein der Polizei, das Gewaltmonopol des Staates durchzusetzen.

 

Aktive Gefahrenabwehr

Künftig soll der Verfassungsschutz aber selbst sogenannte Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr im Digitalen treffen dürfen. Damit gemeint sind laut Entwurf das „verdeckte Einwirken auf Gegenstände, die für die Bedrohung gegenwärtig oder absehbar eingesetzt werden“. Im Klartext: Der Verfassungsschutz soll künftig Datenströme umleiten, Desinformation verbreiten, fremde Systeme hacken und Server lahmlegen dürfen.

 

Und auch für den Auslandsgeheimdienst BND soll künftig nicht ausschließlich die Informationsbeschaffung im Vordergrund stehen. Stattdessen soll der Auslandsnachrichtendienst im Zuge „erweiterter nachrichtendienstlicher Maßnahmen“ perspektivisch aktiv Gefahren abwehren dürfen. Dies soll jedoch nur im Falle einer „spezifischen Gefährdungslage“ gelten. Bei Anhaltspunkten einer konkreten „Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut“ soll er auch in private Computer deutscher Staatsangehöriger und Personen, die sich in Deutschland aufhalten, eindringen und diese durchsuchen dürfen.

 

Beiden Diensten soll für ihre Aktivitäten Künstliche Intelligenz zur Verfügung stehen, die sie erwerben, trainieren und entsprechend nutzen können. Neben Überwachungsmöglichkeiten durch Auswertung von Internetdaten soll für die Gesichtserkennung ebenfalls der Zugriff auf private wie öffentliche Kameras in Echtzeit erlaubt werden. Verpflichtende Unterstützung bei Cyberangriffen auf fremde IT-Systeme sollen BND und Verfassungsschutz dem Entwurf zufolge durch die oberste IT-Sicherheitsbehörde des Bundes, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), bekommen, das in Zukunft entsprechende Sicherheitslücken an die Dienste weitergeben soll, anstatt sie zu beheben.


Abbau von Quellenschutz

Dieses ungekannte Ausmaß an Überwachung betrifft auch den Journalismus. In einer Stellungnahme zur Reform weist die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (RSF) unter anderem auf eine potenzielle Leerstelle bei der Kontrolle der Nachrichtendienste hin. Dort heißt es, dass im Zuge der geplanten Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht nur die Nachrichtendienste eine Ausnahmeregelung erhalten würden, „sondern auch alle Behörden, die ihre Vorgänge und Tätigkeiten kontrollieren“. Damit wären die Kontrollgremien der Dienste nicht mehr verpflichtet, Auskunftsersuchen von Journalisten nachzukommen, was die unabhängige Kontrolle der Geheimdienstarbeit durch die Medien erschweren könnte.

 

Die Organisation kritisiert außerdem, dass mit der Nachrichtendienstreform der Schutz von Journalisten und ihren Quellen systematisch abgebaut werde. Auch erhalte der BND weitreichende Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, die den Quellenschutz gefährdeten.

 

Christian Mihr, Geschäftsführer von „Reporter ohne Grenzen“, sagt dazu: „Niemand bestreitet, dass die deutschen Nachrichtendienste in dieser Weltlage handlungsfähig sein müssen. Aber dieser Entwurf erweitert ihre Befugnisse und verkleinert im selben Zug den Schutz von Quellen und die Kontrolle der Dienste. Am Ende trifft das nicht nur die Journalisten, sondern jeden, der ihnen etwas anvertrauen will.“


Eingriff ins Redaktionsgeheimnis

In einer Stellungnahme des Deutschen Journalisten-Verbands heißt es, dass die Reform insbesondere für Investigativjournalisten von grundlegender Bedeutung sei. Die Befürchtung des Verbandes: „Bei Recherchen im nachrichtendienstlich relevanten Milieu können Journalisten in Kontakt zu verdächtigen Personen kommen, sodass Maßnahmen der Sicherheitsbehörden schwerwiegend in das Redaktionsgeheimnis und das journalistische Vertrauensverhältnis zu Informantinnen und Informanten eingreifen.“

 

Dennis-Kenji Kipker ist Gründer des „Cyberintelligence Institute“ in Frankfurt am Main und Experte für IT-Sicherheitsrecht und Cybersicherheit. „Der Quellenschutz wird durch die Reform definitiv gefährdet“, sagt er im Gespräch mit dem KNA-Mediendienst. Schon allein dadurch, dass Journalisten in Zukunft nicht mehr gewährleisten könnten, dass die eigene Kommunikation sicher und ihre digitalen Kommunikationskanäle nicht durch die Nachrichtendienste kompromittiert seien.

 

„Pauschaler, digitaler Verdacht“

Die Verpflichtung des BSI, Sicherheitslücken an die Dienste weiterzugeben, werde Kipker zufolge „die Cybersicherheit in Deutschland erheblich schwächen und auch das Vertrauen seitens der Wirtschaft in die hiesige Sicherheitsarchitektur immer weiter herabsetzen“. Der Grund: Wenn Sicherheitslücken von Geheimdiensten ausgenutzt werden, um sich in die Geräte ihrer Zielpersonen zu hacken, anstatt die dazu genutzten Sicherheitslücken zu beheben, können auch Kriminelle diese Lücken nutzen.

 

Kipker ist überzeugt, dass einige der angedachten Regelungen verfassungsrechtliche Probleme mit sich brächten, mit deren Klärung sich das Bundesverfassungsgericht befassen müsse. Auf einer gesamtgesellschaftlichen Ebene sieht er die Gefahr, dass „die massenhafte Datenauswertung, mit Social-Media-Screening und der Aufweichung digitaler Grundrechte – etwa im Rahmen der geplanten Chatkontrolle des EU-Parlaments – immer stärker zunehmen wird“.

 

„Zugespitzt könnte man sagen“, so Kipker, „dass sich die Verdachtsvermutung für den Bürger immer mehr vom Ausnahme- zum Regelfall entwickelt, man unterliegt mehr und mehr einem pauschalen digitalen Verdacht.“

 

Am 12. August will das Kabinett über die Reform des Nachrichtendienstrechts entscheiden. Nach der parlamentarischen Sommerpause wird sich dann ab September der Bundestag mit der Gesetzesreform befassen.

 

 

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