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Newsroom – Henning Kornfeld

„Die Aktuelle“ muss 200.000 Euro Schmerzensgeld für Fake-Interview mit Michael Schumacher zahlen

„Die Aktuelle“ muss 200.000 Euro Schmerzensgeld für Fake-Interview mit Michael Schumacher zahlen Der Fake im April 2023.

Dazu hat es die Funke Mediengruppe noch mit einer richterlichen Entscheidung zu Ex-Chefredakteurin Anne Hoffmann erwischt.

Ismaning – Im April 2023 hat die Funke-Zeitschrift „Die Aktuelle“ ein von einer KI erstelltes Fake-Interview mit Michael Schumacher veröffentlicht. Wie „Übermedien“ berichtet, musste die Mediengruppe dem Ex-Rennfahrer dafür ein Schmerzensgeld von 200.000 Euro zahlen. Mehr noch: Das Arbeitsgericht München entschied, dass die Kündigung von „Die Aktuelle“-Chefredakteurin Anne Hoffmann unwirksam ist.

 

Das Interview des Anstoßes ist am 15. April erschienen. Titelzeile: „Michael Schumacher – Das erste Interview“. Die wahre Natur des Gesprächs deutete die Zeitschrift auf ihrem Cover nur mit dem Satz „Es klingt täuschend echt“ an. In der Geschichte selbst gaben die Autoren vor, das Interview „im Internet“ gefunden zu haben: „Auf einer Seite, die mit Künstlicher Intelligenz, kurz KI genannt, zu tun hat“.

Die Familie des 2013 bei einem Skiunfall verunglückten Ex-Formel1-Fahrers kündigte juristische Schritte gegen die Veröffentlichung an, und die Funke Mediengruppe gab schnell klein bei: Anne Hoffmann, seit 2009 Chefredakteurin des Yellow-Titels, wurde „mit sofortiger Wirkung“ von ihren Aufgaben entbunden. Funkes Zeitschriften-Geschäftsführerin Bianca Pohlmann bezeichnete den Artikel in einer Pressemitteilung als „geschmacklos und irreführend“: „Er entspricht in keiner Weise den Standards von Journalismus, wie wir – und unsere Leserinnen und Leser – ihn bei einem Verlag wie Funke erwarten.“

Hoffmann klagte indes gegen ihren Rausschmiss und setzte sich Ende Februar vor dem Arbeitsgericht München gegen Funke durch. Laut „Übermedien“ erklärte es die Kündigung für unwirksam, obwohl die Chefredakteurin tatsächlich erhebliche Fehler gemacht habe. Sie habe „in schwerwiegender Weise gegen ihre arbeitsvertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen ihres Arbeitgebers (…) verstoßen“ und „in gravierender Weise die Grenze dessen überschritten, was ,gerade noch geht‘“, so ein Zitat aus dem Urteil. Die außerordentliche Kündigung hält das Gericht dennoch für unverhältnismäßig, unter anderem wegen Hoffmanns langer Betriebszugehörigkeit. Funke hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, der Rechtsstreit wird vor dem Landesarbeitsgericht weitergehen.

Im Urteil des Arbeitsgerichts München findet sich laut „Übermedien“ auch der Hinweis auf eine Schmerzensgeldzahlung des Medienhauses in Höhe von 200.000 Euro an Michael Schumacher. Im Vergleich zu Ausgleichszahlungen in ähnlichen Fällen sei die Summe erheblich.