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KNA

Bundesregierung will Recht auf Informationsfreiheit einschränken

Koalitionsausschuss plant Reform mit strengeren Voraussetzungen für Auskunftsanfragen

Berlin (KNA) – Die Bundesregierung will das Recht auf Informationsfreiheit einschränken. In den am Donnerstag in Berlin vorgestellten Beschlüssen des Koalitionsausschusses heißt es, dass Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse an einer Auskunft fokussiert werden sollen.

 

Das Informationsfreiheitsgesetz regelt die Auskunftsrechte, die Bürgerinnen und Bürger gegenüber Bundesbehörden und anderen staatlichen Einrichtungen haben. Auch in einigen Bundesländern gibt es entsprechende Gesetze. Sie geben der Bevölkerung das Recht, staatliche Stellen nach amtlichen Informationen zu fragen. Bislang mussten Antragsteller nicht begründen, warum sie Informationen abfragen. Schon jetzt enthält das Gesetz zahlreiche Ausnahmen vom Recht auf Informationszugang, etwa wenn personenbezogene oder sicherheitsrelevante Daten betroffen sind.


Nun soll das Recht auf Informationszugang offenbar deutlich eingeschränkt werden. Geprüft werden soll, ob der Kreis der Anspruchsberechtigten beschränkt wird und nur noch Deutsche sowie in Deutschland lebende EU-Bürger Anfragen stellen dürfen. Die Namen von Mitarbeitenden sollen in den Auskünften künftig geschwärzt werden.


Kosten könnten steigen
Änderungen könnte es außerdem bei Anfragen geben, die die Bereiche kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung betreffen. Hier sieht der Koalitionsausschuss einen „besonderen Schutzbedarf“, dem man „in Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und außen“ Rechnung tragen wolle.


Außerdem könnten die Gebühren für Anfragen steigen. Diese wolle man im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen, so der Koalitionsausschuss. Das könnte bedeuten, dass Antragsteller künftig sämtliche Kosten tragen müssten, die durch eine Anfrage entstehen.


Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich CDU, CSU und SPD auf eine Reform des Gesetzes geeinigt. In den Verhandlungen hatte die Union eine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes gefordert. Das war am Widerstand der SPD gescheitert. Im Koalitionsvertrag heißt es, das Informationsfreiheitsgesetz solle mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung reformiert werden.

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