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Newsroom – Georg Taitl

BDZV und MVFP begrüßen EuGH-Urteil im Verfahren gegen Google Android

Verbände sehen Entscheidung als Stärkung des Wettbewerbs auf digitalen Märkten.

Berlin – Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sowie der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßen das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im Wettbewerbsverfahren „Google Android“. Der EuGH hat das Rechtsmittel von Google und Alphabet zurückgewiesen und damit das Urteil des Gerichts der Europäischen Union sowie die von der Europäischen Kommission verhängte Geldbuße in Höhe von 4,125 Milliarden Euro bestätigt.


Nach Angaben der beiden Verbände hatten BDZV und MVFP die Europäische Kommission bereits im Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union als Streithelfer unterstützt und das Urteil auch im Rechtsmittelverfahren vor dem EuGH verteidigt. Zudem seien sie bereits im Verfahren der Kommission beteiligt gewesen.

 

Nach Auffassung des EuGH habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich genutzt, um die Position seiner Suchmaschine sowie des Browsers Chrome über das Android-Ökosystem abzusichern. Das Urteil bestätigt damit die Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2018, die bestimmte Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit der Lizenzierung des Betriebssystems Android untersagt und ein Bußgeld verhängt hatte.

 

BDZV und MVFP bezeichnen die Entscheidung als Grundsatzurteil für den Wettbewerb auf digitalen Plattformmärkten. Der Gerichtshof entwickle mit dem Urteil die Rechtsprechung zum Missbrauch marktbeherrschender Stellungen auf digitalen Märkten weiter und schaffe Orientierung für künftige Verfahren.

 

Die Verbände sehen in der Entscheidung zudem einen wichtigen Präzedenzfall gegen missbräuchliche Praktiken großer Digitalkonzerne. Aus ihrer Sicht stärkt das Urteil den freien Wettbewerb und die Medienpluralität sowie den diskriminierungsfreien Zugang zu verlässlichen Informationsquellen.

 

Die Europäische Kommission hatte Google 2018 vorgeworfen, Herstellern und Mobilfunknetzbetreibern vertragliche Beschränkungen auferlegt zu haben, um die marktbeherrschende Stellung der Google-Suche zu sichern. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte diese Feststellungen 2022 weitgehend und reduzierte das ursprünglich verhängte Bußgeld um 200 Millionen Euro auf 4,125 Milliarden Euro. Mit dem aktuellen Urteil hat der EuGH das Rechtsmittel von Google und Alphabet vollständig zurückgewiesen.

 

 

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