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KNA

Zeitungsverleger ziehen in WDR-Rundfunkrat ein

Der NRW-Verlegerverband DZV.NRW erhält einen Sitz im WDR-Rundfunkrat. Die neue Rolle der Zeitungsverleger in der Senderaufsicht sorgt angesichts alter Interessenkonflikte mit den Öffentlich-Rechtlichen für Diskussionen.

Köln (KNA) – Die nordrhein-westfälischen Zeitungsverleger ziehen ab Jahresende zum ersten Mal in den Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks (WDR) ein. Der NRW-Verlegerverband DZV.NRW erhält einen der fünf Sitze, für die der NRW-Landtag im Wechsel verschiedene Organisationen und Verbände benennt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.


Dass Verleger wie Journalistengewerkschaften in den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Sender vertreten sind, ist kein Novum. So hat der Verleger-Bundesverband BDZV seit Langem einen Sitz im Fernsehrat des ZDF.


Dennoch entzünden sich an der Mitgliedschaft immer wieder Diskussionen, da die Verlegerverbände mit Blick auf die digitalen Angebote von ARD und ZDF regelmäßig gegnerische Positionen einnehmen und zuletzt im Reformstaatsvertrag eine Verschärfung des Verbots der Presseähnlichkeit durchsetzen konnten.


Das ZDF und der Fall Nienhaus
Beim ZDF sorgte zuletzt außerdem der Fall Christian Nienhaus für Aufsehen. Der frühere Geschäftsführer großer Verlage wie der WAZ-Gruppe (heute Funke Mediengruppe) und Axel Springer sollte 2025 vom Fernsehrat in den ZDF-Verwaltungsrat gewählt werden. Das CDU-Mitglied scheiterte im Dezember letzten Jahres aber in zwei Wahlgängen wegen befürchteter Interessenkonflikte. Der Sitz im zwölfköpfigen Verwaltungsrat ist seitdem vakant.


Beim WDR will DZV.NRW-Geschäftsführer Carsten Dicks künftig die Sicht seiner Branche „auf ein vielfältiges und zukunftsfähiges duales Mediensystem in NRW konstruktiv“ einbringen. Neben den Verlegern hat der Landtag das Forum muslimische Zivilgesellschaft NRW, den Kinderschutzbund, die Landesarbeitsgemeinschaft Demokratischer Bildungswerke und den Feuerwehr-Verband NRW für einen Sitz im Rundfunkrat ausgewählt.


Insgesamt hatten sich 15 Institutionen und Verbände auf die fünf Sitze beworben. Dazu berechtigt sind nur solche Organisationen, die nicht bereits anderweitig im Rundfunkrat vertreten sind.

 

 

 

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