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„Welt“ gewinnt Prozess gegen Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Die Staatsanwaltschaft wollte eine Unterlassung erzwingen, nachdem Tim Röhn über einen SEK-Einsatz berichtet hatte. Das Gericht bewertete die Aussagen als zulässige Meinungsäußerungen.

Berlin – Die „Welt“ berichtet in eigener Sache über einen Prozess, den sie gegen die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gewonnen hat. Auslöser war eine Unterlassungsforderung der Behörde zu einer Berichterstattung von Tim Röhn, dem Leiter des Investigativressorts, in deren Folge Springer geklagt hatte. Als „besonders kurios“ beschreibt „Welt“, dass die Staatsanwaltschaft sich zwar ohne Urteil geschlagen gegeben habe, ihren Verzicht auf die Forderung aber zuerst an die Bedingung einer Verschwiegenheitsvereinbarung habe knüpfen wollen – obwohl es in dem Fall „gerade um Intransparenz und Einflussnahme auf die Presse ging“.

 

Konkret störte man sich in Düsseldorf demnach an der Einordnung zu einem Vorgang, in dem das SEK wegen einer Namensverwechslung in Monheim am Rhein eine falsche Wohnung gestürmt habe, fasst Tim Gieselmann auf turi2 zusammen. Deren unschuldiger Bewohner sei in der Folge wegen eines Bruchs des Gesichtsschädelknochens im Krankenhaus gelandet und zudem wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung behandelt worden.

 

Tim Röhn habe nach Berichterstattung über den Fall im hauseigenen Welt TV u. a. gesagt, dass die Staatsanwaltschaft ihm keine „wirkliche Auskunft“ gegeben habe und ein „Missstand vertuscht“ werden solle. Daraufhin folgte die Unterlassungsforderung. „Welt“ schreibt unter Bezug auf „Prozessteilnehmer“, dass das Gericht „zu erkennen gegeben habe, dass es die angegriffenen Aussagen von Röhn nicht als falsche Tatsachenbehauptungen, sondern als zulässige Meinungsäußerungen bewerten werde“.

 

 

 

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