Vermischtes
KNA

Trump scheitert mit Klage gegen „Wall Street Journal“ – Gericht lobt journalistische Standards

Der US-Präsident wollte die Wirtschaftszeitung und Medienunternehmer Rupert Murdoch wegen eines Berichts über angebliche Geburtstagsgrüße an Jeffrey Epstein belangen. Welche Rolle die journalistische Sorgfalt bei der Entscheidung spielte.

Miami (KNA) – US-Präsident Donald Trump ist endgültig mit seiner Verleumdungsklage gegen die Wirtschaftszeitung „Wall Street Journal“ gescheitert. Der District Court for the Southern District of Florida, bei dem Trump die Klage erhoben hatte, wies dessen Ansinnen am vergangenen Samstag zum zweiten Mal zurück. Die Klage kann nun nicht mehr verändert oder erneut eingereicht werden.

 

Trump war gegen die Zeitung, mehrere Journalisten des Blattes und seinen Besitzer Rupert Murdoch vorgegangen, weil das „Wall Street Journal“ im Juli 2025 unter der Überschrift „Jeffrey Epsteins Freunde schickten ihm anzügliche Briefe für ein Album zu seinem 50. Geburtstag. Einer davon stammte von Donald Trump“ über einen angeblichen Glückwunsch Trumps für den später verurteilten Sexualstraftäter aus dem Jahr 2003 berichtet hatte.

 

Nackter Frauenkörper

Trump bezeichnete den ihm zugeordneten Beitrag in Form einer Zeichnung eines nackten Frauenkörpers mit einem fiktiven Gespräch zwischen einem „Donald“ und einem „Jeffrey“ als Fälschung, die ihn verleumden sollte. Das „Wall Street Journal“ hatte seinerzeit nur über den Inhalt des Beitrags berichtet, nicht aber die Zeichnung gezeigt. Diese wurde erst später vom Oversight Committee des US-Repräsentantenhauses bei den Epstein-Files veröffentlicht.

 

Um Verleumdung nach US-Recht nachzuweisen, hätten Trumps Anwälte aber belegen müssen, dass die Zeitung wissentlich falsch berichtet hatte oder die Veröffentlichung unter bewusster Missachtung ihrer möglichen Unrichtigkeit erfolgte. Bereits im April hatte das Gericht erklärt, dass dies nicht der Fall sei, Trump und seinem Team aber die Möglichkeit gegeben, ihre Klage entsprechend nachzubessern.

 

Journalistische Standards eingehalten

Am Samstag wies Richter Judge Darrin P. Gayles dann auch die ergänzte Klage zurück und betonte, eine Missachtung sei nicht festzustellen. Das „Wall Street Journal“ habe vielmehr vor der Veröffentlichung Trump die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben und sein Dementi im Artikel zitiert. Damit habe das Blatt die journalistischen Standards für faire Berichterstattung eingehalten.

 

Das Verfahren war auch deshalb mit Spannung betrachtet worden, weil Trump auch Rupert Murdoch direkt verklagt hatte. Dem Medienunternehmer gehören sowohl das eher Trump-kritische „Wall Street Journal“ als auch der eher Trump-freundlich eingestellte Nachrichtenkanal Fox News. Nach US-Medienberichten soll Trump vor der Veröffentlichung des Artikels Murdoch persönlich kontaktiert haben, um das Erscheinen zu verhindern.

 

Während sich ein Sprecher des Verlags mit dem Urteil zufrieden zeigte, erklärte Trumps Anwaltsteam, der Präsident werde „das Verfahren gegen das Wall Street Journal und alle anderen Beschuldigten fortsetzen“ und alle „zur Rechenschaft ziehen, die das amerikanische Volk mit Fake News und Schmähungen in die Irre führen“.

 

 

Sie möchten aktuelle Medien-News, Storys und Praxistipps lesen – und sich über Jobs, Top-Personalien und Journalistenpreise aus Deutschland informieren? Dann abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter.


Sie haben Personalien in eigener Sache oder aus Ihrem Medienhaus? Oder ist Ihnen in unseren Texten etwas aufgefallen, zu dem Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann senden Sie Ihre Hinweise bitte an georg.taitl@oberauer.com.