Vermischtes
Newsroom – Tim Gieselmann

Streit um nicht freigegebenes „Zeit“-Interview mit Christian Ulmen

Die „Zeit“ berichtet über ein nicht freigegebenes Gespräch mit Ulmen sowie über die Auseinandersetzung mit dessen Anwalt Christian Schertz. Im Zentrum stehen unterschiedliche Darstellungen zur Art des Gesprächs und zur Autorisierung.

Hamburg – Schauspieler Christian Ulmen hat ein „Zeit“-Interview nach „wochenlanger Auseinandersetzung über Formulierungen“ nicht freigegeben, berichtet die Wochenzeitung und zieht damit den Zorn von Ulmens Rechtsbeistand auf sich. Laut „Zeit“ habe Ulmen im März auf Mallorca fünf Stunden lang im Beisein seines Anwalts Christian Schertz über die Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes gesprochen. Ulmen habe „umfassend“ geantwortet und „ausführlich über seine Ehe“ gesprochen. In der Autorisierung hätten er und Schertz letztlich „alle Zitate wieder kassiert“.

 

Laut einem Statement der Kanzlei Schertz Bergmann habe es sich hingegen „nachweislich nicht um ein Interview“, sondern um ein Hintergrundgespräch gehandelt. Ulmen habe sich „aus höchstpersönlichen Gründen“ gegen eine Freigabe entschieden, obwohl ihm seine Presseanwälte „ausdrücklich zur Autorisierung geraten“ hätten. Diesen Umstand habe die „Zeit“ gekannt, aber verschwiegen. Durch die Öffentlichmachung der Tatsache, dass ein Hintergrundgespräch stattgefunden hat, habe die Zeitung zudem „eine Grundregel journalistischer Gepflogenheiten verletzt“. Weiter heißt es: „Wer sich nicht darauf verlassen kann, dass Hintergrundgespräche ohne Autorisierung auch im Hintergrund bleiben, dem kann künftig nicht mehr zum Führen selbiger geraten werden.“

 

Der Artikel von Anne Kunze und Laura Hertreiter thematisiert auch ein weiteres zweieinhalbstündiges Gespräch Mitte Mai mit Schertz allein. Darin habe dieser zunächst „aufschlussreich auf kritische Fragen“ geantwortet und schließlich seine Antworten zurückgezogen. Als Grund habe er angegeben, dass Kunze befangen sein könnte, weil seine Kanzlei gegen einen anderen „Zeit“-Bericht vorgegangen war, an dem sie mitgewirkt hatte. Schertz Bergmann sieht „zahlreiche Unwahrheiten“ in dem Artikel. So unterstellt die Kanzlei Kunze eine schlechte Vorbereitung und „befremdliche“ Gesprächsführung, was ebenfalls zur Ablehnung der Autorisierung geführt habe. Zudem stört sie sich an einer Passage, die besagt, dass Schertz schon im Vorfeld „daran gelegen war, relativ wenig über Ulmen zu sprechen, stattdessen viel über sein, Schertzens, sonstiges Wirken“. Von der Kanzlei heißt es, das Interview sei „ausdrücklicher Wunsch der Chefredaktion“ gewesen. Diese habe „offenbar, um Christian Schertz unbedingt für das Interview zu gewinnen – schriftlich zugesichert, der Anteil der zum Fall Ulmen gestellten Fragen werde bei maximal 30 Prozent liegen“. Die zur Autorisierung verschickte Version habe das „nicht im Ansatz“ berücksichtigt.

 

Die „Zeit“-Autorinnen sehen ihren Text zu Ulmen als „Geschichte einer gescheiterten Recherche, die mitten hineinführt in das Gestrüpp aus Showbusiness, Justiz, Medien und Publikum“. Für Schertz Bergmann „drängt sich der Eindruck auf, dass hier aus Verärgerung über eine gescheiterte Recherche nachgetreten werden sollte“.

 

 

Sie möchten aktuelle Medien-News, Storys und Praxistipps lesen – und sich über Jobs, Top-Personalien und Journalistenpreise aus Deutschland informieren? Dann abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter.

 

Sie haben Personalien in eigener Sache oder aus Ihrem Medienhaus? Oder ist Ihnen in unseren Texten etwas aufgefallen, zu dem Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann senden Sie Ihre Hinweise bitte an georg.taitl@oberauer.com.