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Sedlmayr-Mörder klagen wegen Namensnennung

Sie wehren sich dagegen, auf den Internetseiten des Deutschlandradios namentlich genannt zu werden.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute (Dienstag/09.00) eine Klage der inzwischen entlassenen Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr. Sie wehren sich dagegen, auf den Internetseiten des Deutschlandradios namentlich genannt zu werden. Die Karlsruher Richter wollen anhand des Falles die Reichweite des Persönlichkeitsschutzes gegen eine dauerhafte Abrufbarkeit von Internetmeldungen prüfen. Auf der Seite des Senders konnte bis ins Jahr 2007 die Mitschrift eines Beitrages vom Juli 2000 zu dem Mord an Sedlmayr abgerufen werden. Unter dem Titel "Vor 10 Jahren Walter Sedlmayr ermordet" wurden dabei die Kläger mit vollen Namen genannt.

Die beiden Brüder waren 1993 wegen Mordes an dem Münchner Volksschauspieler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sie wurden im Sommer 2007 beziehungsweise Januar 2008 auf Bewährung entlassen. Bislang haben die Männer erfolgreich gegen die Namensnennung geklagt. Dagegen ging der Sender in Revision.