Vermischtes
KNA – Joachim Huber

RBB muss auch künftig jedes Jahr neun Millionen Euro sparen

Auch wenn die Beitragseinnahmen in der Hauptstadtregion weiter steigen, reicht es nicht. Der Landesrechnungshof Berlin hat den Rundfunk Berlin-Brandenburg erneut geprüft und macht weitere Vorschläge, um die Kosten der ARD-Anstalt zu reduzieren.

Berlin/Potsdam (KNA) – Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat nach den Saus-und-Braus-Jahren der Intendantin Patricia Schlesinger seine Finanzen wieder im Griff. Trotzdem besteht weiterhin ein strukturelles Defizit, weswegen der öffentlich-rechtliche Sender „den eingeschlagenen Weg fortsetzen und weiter sparen muss“. So lautet die Erwartung des Rechnungshofs von Berlin in seinem neuen Beratungsbericht an den Senat und das Abgeordnetenhaus zur wirtschaftlichen Lage der Zweiländeranstalt.


Karin Klingen, Präsidentin des Rechnungshofs, erläuterte im Gespräch mit dem KNA-Mediendienst, der RBB „muss ab 2026 jährlich rund neun Millionen Euro einsparen, um seine Zahlungsfähigkeit sicherzustellen“. Der Sender plane zusätzlich ab 2026 jährlich rund 13 Millionen Euro umzuschichten, um hiermit andere Bereiche zu stärken, unter anderem die Digitalisierung im Programmbereich oder Investitionen. Die vom Sender beschlossenen Maßnahmen ab 2026 würden zu rund 70 Prozent die festen und arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten und zu 30 Prozent die Sachkosten betreffen.

 

Damit der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus über Stand und Auswirkungen der vorgesehenen Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen Bescheid wissen, sollen sie sich vom RBB regelmäßig, strukturiert und anlassbezogen unterrichten lassen. Diese Berichte sollen laut Rechnungshof standardisiert und nachvollziehbar erfolgen.

 

Beitragsmehrerträge reichen nicht
Die Einnahmen des Senders resultieren im Wesentlichen aus den Erträgen des Rundfunkbeitrags von monatlich 18,36 Euro. Die Hauptstadtregion legt unverändert an Bevölkerung und damit beitragspflichtigen Haushalten zu, was die Frage provoziert, ob der Sender seine verbesserte Finanzlage weniger seinen Sparanstrengungen als den gestiegenen Beiträgen verdankt. Rechnungshof-Präsidentin Klingen sagte dazu, der RBB spare tatsächlich. Die Beitragsmehrerträge habe der RBB teilweise berücksichtigt. „Sie allein reichen jedoch nicht aus, um die Zahlungsfähigkeit und Betriebsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen“, so Klingen.

 

Demnach erwartet der RBB für 2025 bis 2026 Beitragsmehrerträge von rund neun Millionen Euro, für 2027 bis 2028 rund 20 Millionen Euro. Ohne Berücksichtigung der Beitragsmehrerträge für 2025 bis 2026 hätten die beschlossenen Sparmaßnahmen des Senders 2025 bis 2028 ein Volumen von insgesamt rund 60 Millionen Euro haben müssen.

 

Der Rechnungshof belässt es in einem Bericht aber nicht mit der Prüfung der RBB-Zahlen, sondern schlägt seinerseits unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung der Senderfinanzen vor, die der Gesetzgeber treffen könnte. Der Rechnungshof empfiehlt unter anderem eine Überprüfung der Anzahl der RBB-Hörfunkprogramme.


Ein Hörfunkprogramm muss weg
Nach dem im Dezember 2025 in Kraft getretenen Reformstaatsvertrag muss die ARD die Zahl ihrer Hörfunkprogramme bis Ende 2026 von 70 auf 53 kürzen. Der RBB veranstaltet derzeit sieben Programme. Das jährlich teuerste Programm ist Radio Eins mit jährlich 5,2 Millionen Euro Kosten, gefolgt von Radio 3 mit knapp 5,0 Millionen Euro. Das mit dem Westdeutscher Rundfunk gemeinsam produzierte und hauptsächlich aus Köln bezahlte Weltmusikradio Cosmo kostet den RBB nur knapp 600.000 Euro pro Jahr. Wenn der RBB Radio 3, das von 2021 bis 2025 sagenhafte 57 Prozent seiner Hörerinnen und Hörer verloren hat, aufgibt, würde also ordentlich gespart, beim Abschalten von Cosmo dagegen nur sehr wenig.


Karin Klingen will dem RBB dazu keine Handlungsempfehlung geben. Die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Ordnung sei Aufgabe des Rundfunkgesetzgebers, also der Länder Berlin und Brandenburg. Sie würden den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkretisieren und die medienpolitischen sowie programmleitenden Entscheidungen treffen. Berlin und Brandenburg legten nur den Rechtsrahmen für den RBB fest.


Bei der Überprüfung der Hörfunkprogramme sind laut Rechnungshofchefin verschiedene Faktoren einzubeziehen. Dabei könnten jeweils Kosten und Reichweite berücksichtigt werden. Letztendlich sei es eine Entscheidung der beiden Länder, welche Programme sie beauftragen und welche nicht. Der bundesweit geltende Medienstaatsvertrag sieht mindestens vier und höchstens sechs Hörfunkprogramme für den RBB vor. Bleibt es bei sechs Wellen, muss eine gestrichen werden. Der Sender hat noch nicht bekanntgegeben, wie sein künftiges Radio-Portfolio aussehen soll.


Wieder mehr Radiowerbung zulassen
Der Rechnungshof empfiehlt zudem eine Lockerung der Restriktionen bei der Hörfunkwerbung. Durfte das RBB-Radio früher 105 Minuten Werbung pro Werktag ausstrahlen, sind es jetzt nur noch 90 Minuten, was die Einnahmen spürbar geschmälert hat. Gegen eine solche Lockerung dürften aber die privaten Rundfunkanbieter in der Hauptstadtregion Sturm laufen. Sie hatten durch ihre beharrliche Lobbyarbeit ja gerade erst erreicht, dass Berlin und Brandenburg diese Reduktion zugunsten der Werbeeinnahmen der Privaten festgeschrieben haben.


Klingen macht eine andere Rechnung auf. „Es besteht keine Grundlage für die Annahme, dass eine Reduzierung der Werbezeit zu nennenswerten Umsatzsteigerungen bei anderen Lokalanbietern oder zur Stärkung der Medienvielfalt führen würde“, so die Rechnungshofpräsidentin. Das habe die Werbezeitenreduzierung beim WDR bereits im Jahr 2017 gezeigt. Denn das Weniger an Werbung in den öffentlich-rechtlichen Radioprogrammen habe nicht dazu beigetragen, dass Unternehmen ihre Werbeetats automatisch auf die lokalen Privatradios in Nordrhein-Westfalen umgeschichtet hätten. Im Ländervergleich zeige sich zudem, dass anderen ARD-Anstalten mehr Hörfunkwerbung gestattet sei.


Außerdem soll der RBB nach dem Vorschlag des Rechnungshofs sukzessive auf die Verbreitung einzelner Radiowellen über UKW verzichten. Bislang werden die Hörfunkprogramme im sogenannten Simulcast-Verfahren gleichzeitig über UKW und DAB+ verbreitet. Die ARD geht bei einer Umstellung auf DAB+ von einem Einsparpotenzial von rund 20 Prozent bei den Verbreitungskosten aus. Allerdings stellt sich die Frage, ob das Ende von Simulcast nicht der Reichweite und der Akzeptanz des RBB-Hörfunkangebots enorm schaden würde.


Radio auf DAB+ umstellen
Aktuell hören nämlich nur knapp 33 Prozent der Deutschen Radio über DAB+. Die schweizerische SRG SSR hat ihren Verzicht auf UKW bitter bereut und strebt eine Rückkehr zu diesem Verbreitungsweg an. Den Rechnungshof ficht das nicht an. Präsidentin Klingen sagte, die technischen Vorteile sowie Kostengründe sprächen eindeutig für die Verbreitung über DAB+. Zudem sei dieser Schritt beim Fernsehen mit der Umstellung auf DVB-T2 auch ohne Akzeptanzverluste gelungen.


Würden die Länder die Verbreitungswege insgesamt – also auch für private Anbieter – regeln, sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht benachteiligt. „Hier ist Schleswig-Holstein mit gutem Beispiel vorangegangen“, betonte Karin Klingen.


In dem norddeutschen Bundesland müssen bis Mitte 2031 alle heutigen UKW-Angebote auf DAB+ umsteigen. Mehrere Privatradios wie Delta und Bob haben diesen Schritt bereits vollzogen. Auch der öffentlich-rechtliche Norddeutscher Rundfunk hat in einigen Landesteilen die UKW-Verbreitung seiner Jugendwelle N-Joy bereits abgeschaltet.

 

 

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