Vermischtes
Newsroom – Björn Czieslik

OLG verbietet weitere „Spiegel“-Passagen über Christian Ulmen

Das Hanseatische Oberlandesgericht sieht für zentrale Vorwürfe keine ausreichenden Belege.

Hamburg – Das Hanseatische Oberlandesgericht untersagt dem „Spiegel“ weitere Textpassagen über Schauspieler Christian Ulmen. Das Magazin darf laut Beschluss nicht mehr den Verdacht erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner früheren Ehefrau Collien Fernandes hergestellt oder verbreitet. Die Richter sehen für die Behauptungen keine hinreichenden Belege.

 

Das Gericht verbietet zudem die Veröffentlichung von zwei Zitaten aus einer vertraulichen E-Mail von Ulmen an seinen Strafverteidiger. Die Passagen verletzen laut dem Urteil die intime Privatsphäre des Schauspielers.

 

Zuvor hatte das Landgericht Hamburg in erster Instanz noch argumentiert, es gebe einen Mindestbestand an Beweistatsachen für die Verbreitung der Videos. Fernandes wirft Ulmen unter anderem digitale Gewalt vor. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zu den Vorwürfen. Der „Spiegel“ teilt mit, dass „der Kernvorwurf der ‚virtuellen Vergewaltigung‘ unbestritten“ bleibe. Die vom Magazin enthüllten Vorwürfe gegen Ulmen dürften „weitgehend unverändert so öffentlich gemacht werden, wie in dem Artikel vom 19. März 2026“.

 

Ulmens Anwalt Simon Bergmann hofft, „dass die Entscheidung zur Versachlichung der öffentlichen Debatte beiträgt und die immense Vorverurteilung unseres Mandanten eingestellt wird“.

 

 

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