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Öffentliche Unternehmen in der Pflicht: DJV fordert uneingeschränkte Pressefreiheit

Der Verband weist darauf hin, dass öffentliche Einrichtungen die örtlichen Tageszeitungen unabhängig von kritischer Berichterstattung zum Verkauf anbieten müssen. Ein aktueller Fall im Klinikverbund Aurich-Emden-Norden macht die Debatte deutlich.

Berlin – Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die Leitungsebenen öffentlicher Unternehmen an ihre Verantwortung für die Presse- und Meinungsfreiheit erinnert. Laut Verband gehört dazu unter anderem, dass Einrichtungen wie Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft die örtlichen Tageszeitungen regelmäßig zum Kauf anbieten – unabhängig davon, wie über die Einrichtungen berichtet wird.


Hintergrund ist der Fall des Klinikverbunds Aurich-Emden-Norden. Dessen Geschäftsführer hatte kürzlich den Verkauf der örtlichen Zeitungen in den Krankenhaus-Kiosken gestoppt. Begründet wurde der Schritt mit einer „überwiegend tendenziösen und fahrlässigen Berichterstattung über die Krankenhäuser“. Nach öffentlichem Protest, unter anderem vom DJV Niedersachsen, wurde der Verkauf wieder aufgenommen.


DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster betont, dass wirtschaftlicher Druck gegen Medien nicht zulässig sei: „Wenn Medienberichte falsch sind, bietet das Presserecht genügend Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Der wirtschaftliche Boykott gehört nicht dazu.“


Er erinnerte außerdem daran, dass die Aufdeckung und Schilderung von Missständen zu den Kernaufgaben des Journalismus gehöre und dass das Management öffentlicher Unternehmen dies akzeptieren müsse.