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Liebe, Trennung, Scheidung: Was Medien über Promis schreiben dürfen – und was nicht

Liebe, Trennung, Scheidung: Was Medien über Promis schreiben dürfen – und was nicht Gero Himmelsbach (Foto: Romatka)

Wer über Promi-Beziehungen berichtet, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. Medienanwalt Gero Himmelsbach erklärt, wann Liebe zur Privatsache wird – und wann nicht.

Berlin – Promi-Paare sind Dauerstoff für die Medien – egal ob frisch verliebt, getrennt oder geschieden. Doch wann dürfen intime Details, Kussfotos oder Liebesgerüchte tatsächlich veröffentlicht werden? Medienrechtler Gero Himmelsbach erklärt in seinem Rechtstipp im aktuellen „medium magazin“, warum Beziehungen rechtlich keine Bagatelle sind – und was über sie berichtet werden darf.

 

Entscheidend ist unter anderem die sogenannte Selbstöffnung: Wer sich öffentlich zu seiner Beziehung äußert, gemeinsam auf roten Teppichen erscheint oder Privates auf Social Media teilt, muss eher mit Berichterstattung rechnen. Auch wer in Interviews frühere Partnerschaften thematisiert, öffnet ein Türchen – oft weiter als beabsichtigt.

 

Wann ist ein Bericht über eine Paarbeziehung (vermutlich) zulässig?
• Beide Personen sind bekannt
• Beide Personen haben ihr Privatleben in der Öffentlichkeit zumindest teilweise preisgegeben
• Der Bericht schildert keine privaten Details
• Die Vermutung oder Schilderung einer Beziehung/Trennung/Scheidung stimmt

Zum ausführlichen Rechtstipp

 

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