Vermischtes
dpa

Keine Beschwerden über Native Advertising beim Deutschen Presserat

Native-Advertisment-Werbung ist in mit dem Hinweis „Anzeige“ gekennzeichnet. Formulierungen wie „Sponsered Post“ sind aus Sicht des Presserats nicht ausreichend.

Berlin (dpa) − Beim Deutschen Presserat sind keine Beschwerden über Native Advertising bekannt. „Ich kann mich nicht erinnern, schon eine gesehen zu haben. Und wir bekommen täglich Beschwerden über den Trennungsgrundsatz auf den Tisch“, sagt Arno Weyand, einer der für die Beschwerdeausschüsse zuständigen Referenten. Im Pressekodex, Richtlinie 7.1, ist die Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen festgelegt. Dort heißt es: „Bezahlte Veröffentlichungen müssen so gestaltet sein, dass sie als Werbung für den Leser erkennbar sind.“ Bei Native Advertising bezahlen Anzeigenkunden für einen Beitrag, der wie ein redaktioneller wirkt.

Die Formulierung „erkennbar sein“ heiße, auch der flüchtige Leser dürfe dadurch nicht getäuscht werden, erläutert Weyand. Native-Advertisment-Werbung ist in Deutschland deshalb etwa mit dem Hinweis „Anzeige“ gekennzeichnet. Formulierungen wie „Sponsered Post“ sind aus Sicht des Presserats nicht ausreichend. Dass Beschwerden bisher ausbleiben, erklärt Weyand so: Entweder sei Native Advertising nicht als Werbung zu erkennen − oder die User hätten zwar den Eindruck, es sei eindeutig Werbung, störe sie aber nicht.