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Jurist Manfred Engelschall gestorben - Wegbereiter des deutschen Presserechts

Engelschall schrieb 1967 deutsche Rechtsgeschichte, als er Vorsitzender der ersten auf das Presserecht spezialisierten Zivilkammer eines Landgerichts wurde.

Hamburg (dpa) - Der Medienrechtler Manfred Engelschall, ein Wegbereiter des deutschen Presserechts, ist tot. Er starb bereits am Sonntag im Alter von 86 Jahren, teilte die Kanzlei Prinz, Neidhardt, Engelschall am Mittwoch in Hamburg mit. Engelschall, der bis zuletzt als Seniorpartner in der Kanzlei des Medienanwalts Matthias Prinz gearbeitet hatte, schrieb 1967 deutsche Rechtsgeschichte, als er Vorsitzender der ersten auf das Presserecht spezialisierten Zivilkammer eines Landgerichts wurde.

Bis 1978 blieb der passionierte Segler an der Spitze der Kammer 24 des Landgerichts Hamburg, die als "Pressekammer" bundesweit bekannt wurde. Engelschall musste dort in turbulenten elf Jahren über Klagen von Adeligen, Showgrößen und Politikern urteilen, die sich durch Presseberichte in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlten. 1978 tummelten sich 500 Zuhörer in seinem Gerichtssaal, als Alice Schwarzer und Inge Meysel mit acht weiteren Frauen gegen "sexistische" Titelbilder des Magazins "Stern" klagten. Richter Engelschall entschied salomonisch: Zwar erkannte er das Anliegen der Klägerinnen an, jedoch hielt er den Gesetzgeber und nicht Gerichte für zuständig und wies die Klage ab.

Im Dezember 1978 schrieb die Wochenzeitung "Die Zeit": "Dass die Hamburger Pressekammer sich zur schlagzeilennahen Berühmtheit auch besten Ruf in schwierigsten Sach- und Fachfragen erwerben konnte, liegt nun wiederum an dem Mann, der die Entscheidungen gefällt und begründet hat". In einer Festschrift für Engelschall schrieb sein Partner Prinz über den Richter, er habe das deutsche Presserecht mit weisen Grundsatzentscheidungen geprägt und bereichert. "Die Medien fürchteten, verehrten und respektierten Richter Engelschall."

Ende 1978 wechselte Engelschall das Fach: Als Vorsitzender Richter des 14. Senats am Hanseatischen Oberlandesgericht befasste er sich fortan mit Fragen des Verkehrsrechts. Doch die Medien ließen ihn nicht los. 1979 wurde er Vorsitzender des Beschwerdeausschusses des Deutschen Presserats. Auch als Pensionär beschäftigte er sich als Rechtsanwalt weiter mit der medialen Welt.