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Gericht weist Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab

Beitragsblocker sind mit ihrer Kritik am Programm von ARD und ZDF vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg gescheitert. Pauschale Vorwürfe mangelnder Vielfalt reichen nach Auffassung der Richter nicht aus, um die Beitragspflicht infrage zu stellen.

Lüneburg – Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat mehrere Klagen sogenannter „Beitragsblocker“ gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen, berichtet turi2. Die Kläger hatten mithilfe eines Online-Formulars geltend gemacht, die öffentlich-rechtlichen Sender verfehlten ihren Auftrag zur Sicherung der publizistischen Vielfalt. Kritisiert wurden unter anderem eine aus ihrer Sicht einseitige Berichterstattung zur Corona-Pandemie und zum Ukraine-Krieg sowie Sendungen wie das „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann, denen sie den Bildungsauftrag absprachen.


Die Richter folgten jedoch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach entfällt die Beitragspflicht nur dann, wenn das Gesamtprogramm über einen längeren Zeitraum die gebotene Vielfalt „gröblich verfehlt“. Pauschale Kritik an einzelnen Sendungen oder Formaten reiche dafür nicht aus, da mögliche Defizite durch andere Angebote ausgeglichen werden könnten.
Das Gericht lehnte daher auch die Einholung eines Gutachtens zur Programmvielfalt ab.

 

 

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