Vermischtes
Newsroom

Gericht untersagt „Bild“-Bericht zu Stefan Kuntz

Das Landgericht Hamburg erlässt eine einstweilige Verfügung gegen den Axel-Springer-Verlag. Die Verdachtsberichterstattung zu seinem HSV-Aus sei unzulässig gewesen.

Hamburg – Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag von Stefan Kuntz eine einstweilige Verfügung gegen den Axel-Springer-Verlagerlassen. Das Gericht stufte die Berichterstattung der Bild über Kuntz’ Aus als Sportvorstand beim Hamburger SV als unzulässig ein (Az. 324 O 40/26). Das bestätigte eine Gerichtssprecherin der „Zeit“. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.


Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Verlag kann Widerspruch einlegen; dann müsste das Oberlandesgericht über den Fall entscheiden. Bislang ist kein Widerspruch beim Gericht eingegangen.

„Bild“ hatte berichtet, Vorwürfe der sexuellen Belästigung hätten zur Trennung von Kuntz und dem Verein geführt. Das Landgericht entschied jedoch, dass die Berichterstattung über diesen Verdacht nicht ausreichend belegt sei und dadurch das Persönlichkeitsrecht von Kuntz verletze. Der Zeitung ist es nun untersagt, die entsprechenden Vorwürfe erneut zu verbreiten. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld. Ob tatsächlich ein Fehlverhalten vorliegt, war nicht Gegenstand der gerichtlichen Prüfung.

 

Die von Kuntz beauftragte Kanzlei Schertz Bergmann bezeichnete die untersagte Berichterstattung in einer Pressemitteilung als „Inbegriff einer reißerischen und schwer rechtsverletzenden, unzulässigen Verdachtsberichterstattung, mit der ein Betroffener öffentlich an den Pranger gestellt wird“. Mit der Gerichtsentscheidung sei der „Kampagne“ gegen Kuntz „das Fundament entzogen“. Zudem wolle man den Deutschen Presserat einschalten.

 

 

Sie möchten aktuelle Medien-News, Storys und Praxistipps lesen – und sich über Jobs, Top-Personalien und Journalistenpreise aus Deutschland informieren? Dann abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter.

 

Sie haben Personalien in eigener Sache oder aus Ihrem Medienhaus? Oder ist Ihnen in unseren Texten etwas aufgefallen, zu dem Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann senden Sie Ihre Hinweise bitte an georg.taitl@oberauer.com.