Vermischtes
KNA

Gericht lässt Anklage gegen Ex-RBB-Intendantin Schlesinger zu

Der Skandal rund um die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger hat den Sender 2022 in eine tiefe Krise gestürzt. Die juristische Aufarbeitung läuft bis heute – jetzt auch mit einem Strafprozess.

Berlin (KNA) – Das Landgericht Berlin hat die Anklage gegen die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger wegen Untreue zugelassen. Das gab das Gericht am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt. Das Strafverfahren gegen Schlesinger soll am 10. November beginnen.


Die Staatsanwaltschaft wirft Schlesinger Untreue in 26 Fällen vor. In ihrer Zeit als Intendantin soll sie Zahlungen erhalten haben, die nicht mit den für eine öffentlich-rechtliche Anstalt geltenden Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar gewesen seien. Dabei sollen die Kontroll- und Aufsichtsfunktionen des Verwaltungsrates bewusst umgangen worden sein, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Außerdem soll Schlesinger dem Sender weitere unzulässige Kosten verursacht haben, etwa mit unzulässigen Zulagen im Rahmen des ARD-Vorsitzes im Jahr 2022 oder durch Abrechnung privater Bewirtungskosten über die Anstalt.


Schlesinger bestreitet die Vorwürfe. Nach Bekanntwerden der Anklage durch die Staatsanwaltschaft Ende vergangenen Jahres sagte ihr Anwalt, Schlesinger habe alle Entscheidungen als Intendantin ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet. Er kündigte an, die Vorwürfe vollumfänglich entkräften zu wollen. Es gilt die Unschuldsvermutung.


Freiheitsstrafe droht
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren nach Bekanntwerden der Vorwürfe im August 2022 eingeleitet worden. Sollte Schlesinger wegen Untreue verurteilt werden, droht ihr eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Weil die Staatsanwaltschaft bei einigen Vorwürfen von einer besonderen Schwere ausgeht, könnte die Strafe unter Umständen sogar noch höher ausfallen.
Der Ausgang des Strafprozesses dürfte zudem auch Auswirkungen auf die noch anhängigen beziehungsweise ausstehenden zivilrechtlichen Verfahren haben. Im Juli vergangenen Jahres hatte das Landgericht Berlin entschieden, dass Schlesinger trotz der Vorwürfe das mit ihr vertraglich vereinbarte Ruhegeld in Höhe von rund 18.300 Euro monatlich zusteht.


Die Richter hatten aber auch festgestellt, dass der Sender gegenüber seiner früheren Intendantin Schadensersatzansprüche für nicht korrekt abgerechnete Dienstreisen und unzulässigerweise gewährte Zulagen geltend machen kann. Das zivilrechtliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der RBB hat Berufung eingelegt.


Gescheitertes Bauprojekt
Über Schlesingers Rolle beim geplanten „Digitalen Medienhaus“ hatte das Zivilgericht nicht entschieden, sondern den Komplex vom laufenden Verfahren abgetrennt. Das unter der Intendantin geplante und nach ihrem Rücktritt eingestellte Bauprojekt fügte dem RBB nach eigener Darstellung Schäden in Millionenhöhe zu. Außerdem gibt es Zweifel, ob bei der Auftragsvergabe die im RBB beziehungsweise für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geltenden Vorgaben eingehalten wurden.

 

 

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