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dpa

Geheimdienst muss erneut Infos zu Hintergrundgesprächen herausgeben

Auf die Klage eines Reporters entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass der Geheimdienst angeben muss, welche fünf Medien in den Jahren 2019 und 2020 die meisten Einzeltermine hatten.

Leipzig (dpa) − Im Streit um Hintergrundgespräche mit Journalisten muss der Bundesnachrichtendienst (BND) weitere Informationen herausgeben. Auf die Klage eines Reporters entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag, dass der Geheimdienst angeben muss, welche fünf Medien in den Jahren 2019 und 2020 die meisten Einzeltermine hatten, wie viele vertrauliche Gespräche geführt wurden und wie viele davon mit Vertretern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der BND hatte die Informationen zunächst abgelehnt und dies mit fehlenden statistischen Auswertungen begründet. (Az.: BVerwG 10 A 2.23)

 

Das Gericht hatte sich bereits 2021 mit Einzelgesprächen beschäftigt, die der Bundesnachrichtendienst mit Journalisten geführt hatte. Die Verwaltungsrichter hatten damals entschieden, dass der BND zwar Auskunft zu sogenannten Kennenlernterminen mit Medienvertretern geben muss. Er muss laut der Entscheidung jedoch keine Auskunft zu Namen von Journalisten und deren Medien geben, die Einzelgespräche mit dem BND initiiert haben. (Az. BVerwG 6 A 10.20)

 

Der Kläger des aktuellen Falls hatte bereits 2019 eine Entscheidung des obersten deutschen Verwaltungsgerichts zur Praxis der Hintergrundgespräche erstritten. Damals ging es unter anderem darum, welche Themen in solchen Runden besprochen und welche Medien dazu eingeladen wurden.

 

Das Bundesgericht entschied jeweils, dass dem Journalisten die Informationen wegen des grundgesetzlich geschützten Auskunftsanspruchs der Presse gegeben werden müssen. Der Reporter kann allerdings nicht vom BND verlangen, dass die Behörde auch auf eine Anhörung der betroffenen Medien verzichtet. (Az.: BVerwG 10 A 3.23)