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dpa

Die Böhmermann-Affäre − Zwei Monate im Überblick

Was bisher geschah.

Berlin (dpa) − Jan Böhmermanns Gedicht über den türkischen Präsidenten hat hohe Wellen geschlagen. Was bisher geschah:

31. März: Der Satiriker benutzt in seiner ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ im Gedicht „Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan Formulierungen, die unter die Gürtellinie zielen. Er will damit nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter und verbotener Satire zeigen.

1. April: Das ZDF gibt bekannt, dass der Beitrag aus der Mediathek gelöscht und nicht wie vorgesehen wiederholt wird.

3. April: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisiert das Gedicht in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu als „bewusst verletzend“.

10. April: Es wird bekannt, dass die Türkei in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt rechtliche Schritte gegen Böhmermann verlangt.

15. April: Die Bundesregierung gibt den Weg für ein Strafverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch frei.

16. April: Böhmermann kündigt „eine kleine Fernsehpause“ an.

22. April: Merkel bezeichnet ihre Äußerung, Böhmermanns Gedicht sei „bewusst verletzend“, als Fehler. Dadurch sei der Eindruck entstanden, dass ihre persönliche Bewertung etwas zähle.

3. Mai: Böhmermann kritisiert in der „Zeit“ Angela Merkel: „Die Bundeskanzlerin darf nicht wackeln, wenn es um die Meinungsfreiheit geht.“ Erdogan nennt er einen „nervenkranken Despoten“.

10. Mai: Das Landgericht Köln weist eine von Erdogan beantragte einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Mathias Döpfner zurück. Döpfner hatte geschrieben, er mache sich Böhmermanns Formulierungen „in jeder juristischen Form zu eigen“. Erdogan werde gegen Döpfner in die nächste Instanz gehen, kündigte dessen Anwalt an.

12. Mai: Böhmermann moderiert wieder das „Neo Magazin Royale“ und startet mit einem Paukenschlag. Dem RTL-Reality-Format „Schwiegertochter gesucht“ mit Vera Int-Veen jubelte er Schauspieler unter. Der Sender gibt später Fehler zu und zieht Konsequenzen.

17. Mai: Das Landgericht Hamburg erlässt auf Antrag Erdogans eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann. Der Moderator darf seine „Schmähkritik“ zu großen Teilen nicht öffentlich wiederholen. Böhmermann will die einstweilige Verfügung nicht akzeptieren.

23. Mai: Der Bundesrichter Thomas Fischer hält einen Teil von Böhmermanns „Schmähkritik“ für „vermutlich strafbar“. Er selbst werde darüber aber in seiner beruflichen Tätigkeit nicht zu entscheiden haben. Fischer weist darauf hin, dass die verbreitete Ansicht „Satire darf alles“ juristisch nicht haltbar sei.

26. Mai: Böhmermanns Sendung „Neo Magazin Royale“ auf ZDFneo verfolgten am späten Abend rund 410 000 Zuschauer. In der Woche davor waren es 390 000. Das sind deutlich höhere Werte als vor Beginn der Böhmermann-Affäre. Die erste Sendung nach seiner Fernsehpause am 12. Mai hatten 620 000 Zuschauer eingeschaltet − ein Rekordwert.

27. Mai: Ein Satz aus der Sendung löst in einigen Medien Spekulationen über Böhmermanns Zukunft beim ZDF aus. Zu seinem Gast Steven Gätjen sagte er: „Du hast gerade den Sprung geschafft vom Privatfernsehen zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Ich hab‘ ja demnächst vor, das andersrum zu machen.“ Allerdings schiebt er nach: „Nein, ist ein Spaß.»