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Christian Schertz: „Pervers“ – Schutz für Angehörige von Mordopfern fehlt

Medienrechtsanwalt Schertz fordert eine gesetzliche Regelung, um Angehörige in True-Crime-Formaten besser zu schützen.

Berlin – Medienrechtsanwalt Christian Schertz sieht im deutschen Recht eine große Regulierungslücke beim postmortalen Persönlichkeitsrecht von Verstorbenen, berichtet turi2. Er arbeitet darauf hin, dass der Gesetzgeber eine Regelung schafft, um die Angehörigen von Mordopfern besser zu schützen. Viele True-Crime-Formate seien zwar „rechtlich zulässig, aber ethisch problematisch“, sagt Schertz der S„üddeutschen Zeitung“.

 

Bisher endet das allgemeine Persönlichkeitsrecht mit dem Tod, weshalb überlebende Opfer und sogar Täter in der True-Crime-Berichterstattung mehr Rechte gegen identifizierende Darstellung haben als Verstorbene. „Es ist, zusammengefasst, eine perverse Situation“, sagt Schertz.

 

 

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