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Bundestagsverwaltung prüft Bußgeld gegen „Compact“

Das Magazin steht wegen möglicher unerlaubter Wahlwerbung für die AfD im Fokus eines Bußgeldverfahrens der Bundestagsverwaltung.

Berlin – Die Bundestagsverwaltung leitet ein Bußgeldverfahren gegen das rechtsextreme Magazin „Compact“ ein. Das Heft soll mit der Veranstaltungsreihe „Die blaue Welle rollt“ unerlaubt Werbung für die AfD gemacht haben.

 

Die Partei hatte das Magazin zuvor schriftlich dazu aufgefordert, die Kampagne zu stoppen. Das Parteiengesetz verbietet Werbemaßnahmen von Dritten, wenn die betroffene Partei dies verlangt.

„Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer bestreitet die Vorwürfe in einem Video. Er bezeichnet die Veranstaltungen als überparteiliche Werbung für das eigene Magazin. Er rechnet mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro und kündigt Widerspruch an.

 

Das Bundesinnenministerium hatte „Compact“ im Sommer 2024 verboten, das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Verbot jedoch im Juni 2025 wieder auf.

 

 

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