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Axel-Springer-Verlag widersetzt sich Betriebsverfassungsgesetz

Wer bei seiner Zeitung für den Betriebsrat kandidiert, genießt Kündigungsschutz. Nicht mehr und nicht weniger, so steht es auch im Betriebsverfassungsgesetz, Paragraph 15. Das Gesetz stellt im Moment der Axel Springer Verlag in Hamburg auf den Kopf.

Hamburg - Dort sind bei der Betriebsratswahl rund 30 Redakteure der Computer-Bild angetreten, um in den Betriebsrat gewählt zu werden. Ihre Kandidatur, und auch das ist wichtig für das gesamte Prozedere, haben sie frühzeitig bekanntgegeben.

Und damit hätten sie ab dem Tag der Kandidatur bis sechs Monate nach der Wahl einen Kündigungsschutz genossen. Dennoch hat der Axel-Springer-Verlag, der sich zu den aktuellen Geschehnissen nicht äußern wollte, den Mitarbeitern gekündigt - sogar Mitarbeitern, die dem Wahlvorstand zur Betriebsratswahl angehörten.

"CoBi47" hatten die Computer-Bild-Mitarbeiter ihre eigene Liste genannt, mit der sie zur Wahl angetreten waren. In den 17-köpfigen Betriebsrat wurden sie jedoch nicht gewählt. Die Mehrheit der Mitarbeiter hat ihre Stimme der Liste "Gemeinsam stark" gegeben, die als gewerkschaftsfern gilt und die jetzt auch den Vorsitz im Betriebsrat übernimmt.

Die Liste "DJV & Freunde" sowie "Neue Liste – ver.di-Mitglieder und Freunde" sind ebenfalls im Betriebsrat vertreten.

Zur Wahl am 9. August waren 1500 Mitarbeiter von Axel Springer in Hamburg aufgerufen, die Wahlbeteiligung war mit 57 Prozent ausgesprochen hoch.

Die vom Axel-Springer-Verlag gekündigten Mitarbeiter sind in der Mehrzahl alle um die 50 Jahre alt und schon zehn, 15 Jahre im Betrieb. "Wir schreiben Gewinne und dennoch werden wir vor die Tür gesetzt", heißt es in Hamburg. Der Personalabbau hätte doch auch sozialverträglich erfolgen können, monieren die langjährigen Redakteure.

Die ersten Gütetermine zwischen den Redakteuren und dem Verlag finden bereits seit einigen Tagen statt. Für manche Journalisten ist es das erste Mal, dass sie ein Gericht betreten müssen.

Bülend Ürük