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Bundesgerichtshof verhandelt über Pay-TV-Klauseln von Premiere

Mit einem Urteil wird am Nachmittag gerechnet.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag über die Wirksamkeit von Pay-TV-Vertragsklauseln verhandelt. Die klagende Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandet mehrere Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen des Senders Premiere. Darin behält sich der Bezahlsender unter anderem vor, die Beiträge für die Abonnenten anzuheben, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Das Oberlandesgericht München hatte diesen Vorbehalt für zulässig erachtet, weil den Kunden im Fall der Beitragserhöhung ein Kündigungsrecht zustehe und ihre Interessen damit gewahrt seien. Mit einem Urteil wurde am Nachmittag gerechnet.

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