Recht
Newsroom – Georg Taitl

Presserecht: Warum Medien für fremde Aussagen haften – und Plattformen kaum

Presserecht: Warum Medien für fremde Aussagen haften – und Plattformen kaum Gero Himmelsbach (Foto: Romatka)

Zum 40-jährigen Bestehen des „medium magazins“ blickt Medienrechtler Gero Himmelsbach auf die Entwicklung der Verbreiterhaftung seit 1986 zurück. Und erklärt, warum er für digitale Plattformen strengere Haftungsregeln fordert.

München – Ein Zitat aus einem Interview, eine Anschuldigung in einem Zeitungsartikel oder eine Behauptung auf einer digitalen Plattform: Wer ist verantwortlich, wenn die verbreitete Aussage die Rechte eines Dritten verletzt? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Münchner Rechtsanwalt Gero Himmelsbach in einem Beitrag für das „medium magazin“. Anhand wegweisender Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) beschreibt er, wie sich die Verbreiterhaftung seit 1986 verändert hat.

 

1986: Der Verleger als „Herr der Zeitung“

Ausgangspunkt ist ein Rechtsstreit um eine Veröffentlichung der „BZ am Sonntag“. Ein CDU-Bundestagsabgeordneter hatte einem „Stern“-Mitarbeiter vorgeworfen, seine Berichterstattung auf manipuliertes Beweismaterial aus dem Osten gestützt zu haben. Die Zeitung druckte die Anschuldigung als Zitat ab. Der betroffene Journalist klagte.

 

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass sich eine Zeitung nicht allein dadurch von der Verantwortung befreien kann, dass sie eine fremde Äußerung zutreffend wiedergibt. Himmelsbach schreibt dazu: „Der Verleger sei als ‚Herr der Zeitung‘ für deren Inhalt verantwortlich. Wer einen rechtswidrigen Inhalt verbreite, trage dafür die Verantwortung.“ Die Konsequenz für Redaktionen: Sie mussten sich ausreichend von rechtswidrigen Drittäußerungen distanzieren, um eine eigene Haftung zu vermeiden.


1996 und 2007: Erst strengere Regeln, dann mehr Spielraum für Interviews

Zehn Jahre später bestätigte der BGH in seiner sogenannten „Lohnkiller“-Entscheidung die Pflicht zur ernsthaften Distanzierung von fremden Aussagen. Eine Ausnahme galt für die Dokumentation unterschiedlicher Positionen im Sinne eines „Marktes der Meinungen“ …

 

2007 änderte sich die Rechtsprechung erneut. Im Streit um ein Interview mit Roger Willemsen entschied der BGH, dass sich ein Presseorgan eine ehrverletzende Äußerung nicht schon deshalb zu eigen macht, weil es sich nicht ausdrücklich davon distanziert. Die erkennbare Interviewform spielte dabei eine wesentliche Rolle …

 

2026: Unterschiedliche Haftungsmaßstäbe

Im digitalen Zeitalter sieht Himmelsbach eine zunehmende Ungleichbehandlung zwischen klassischen Medien und Plattformen. Während Redaktionen für die Verbreitung fremder Behauptungen unter bestimmten Voraussetzungen haften, gelten für Plattformen nach dem Digital Services Act der EU andere Haftungsregeln. Nach Himmelsbachs Darstellung geht ein großer Teil der bisherigen Rechtsprechung davon aus, dass Plattformen erst bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten verantwortlich werden. Was darunter fällt, werde unterschiedlich ausgelegt …


2036: Himmelsbach fordert gleiche Verantwortung

Für die kommenden zehn Jahre erwartet der Medienrechtler, dass digitale Plattformen weitere Aufgaben traditioneller Medien übernehmen. Zugleich sieht er die Gefahr, dass über diese Kanäle weiterhin Falschbehauptungen und Stimmungsmache verbreitet werden, ohne dass die Betreiber ausreichend Verantwortung tragen müssen.

 

Seine Prognose und Forderung formuliert Himmelsbach im „medium magazin“ so: „2036 haben, so meine Prognose, die Plattformen immer mehr die Aufgaben der herkömmlichen Medien übernommen. Sie helfen aber auch dabei, Fake News zu verbreiten und Stimmung zu machen. Dass sie dafür nicht oder nur eingeschränkt haften sollen, kann ich nicht nachvollziehen. Wer über anonyme Accounts Behauptungen verbreitet, und das massenhaft, muss auch dafür einstehen. Das muss der Gesetzgeber klären und die Rechtsprechung umsetzen. Ich sehe keinen Grund dafür, Plattformen gegenüber herkömmlichen Medien zu privilegieren.“

 

Der vollständige Beitrag „Ostkontakte, Lohnkiller, Lügen-Vorwurf“ von Gero Himmelsbach ist im „medium magazin“ erschienen.

 

Die neue „medium magazin“-Ausgabe „40 Jahre, 40 Bekenntnisse“

Hurra, wir leben noch, und das seit 1986! 40 Jahre „medium magazin“ sind ein guter Anlass für einen Rückblick – aber was nehmen wir mit in die Zukunft? Was zählt im Journalismus wirklich?, schreibt Herausgeberin Annette Milz und weiter: Das haben wir Kolleginnen und Kollegen wie Paul Ronzheimer, Tessniem Kadiri, Jochen Wegner, Eva Schulz und Yasmine M'Barek gefragt. 40 dieser Bekenntnisse finden sich im Heft, viele weitere online. Und wir machen wieder Schluss mit dem Verstecken: Die „Hidden Stars 2026“ treten ins Rampenlicht. Alle Profile jener Kolleginnen und Kollegen, die Redaktionen im Hintergrund zusammenhalten, jetzt im neuen „medium magazin“. Außerdem: War das „Spiegel“-Cover mit Ulrich Siegmund ein Fehler? Die kontroverse Debatte im „einerseits … andererseits“. Wie hat sich die Arbeit zu Rechtsextremismus verändert? Ein Interview mit Andrea Röpke und Jana Merkel. Kann ausgerechnet KI dabei helfen, bessere Texte zu schreiben? Ein Community-Impuls von Anne-Kathrin Gerstlauer. Dazu jede Menge Praxis, u. a.: So klappt es beim Podcasten mit dem Geldverdienen. 

Zum Heft

 

 

Sie möchten aktuelle Medien-News, Storys und Praxistipps lesen – und sich über Jobs, Top-Personalien und Journalistenpreise aus Deutschland informieren? Dann abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter.


Sie haben Personalien in eigener Sache oder aus Ihrem Medienhaus? Oder ist Ihnen in unseren Texten etwas aufgefallen, zu dem Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann senden Sie Ihre Hinweise bitte an georg.taitl@oberauer.com.