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Insolvenzantrag gegen DJV Brandenburg endgültig abgelehnt

Der Brandenburger Landeschef Conen hatte bereits zuvor dem DJV-Bundeschef Konken vorgeworfen, er habe einen schweren Schlaganfall des früheren Landesvorsitzenden ausgenützt, um mit unrichtigen Angaben gegen den Brandenburger Verband Insolvenz zu beantragen.

Berlin (Newsroom) - Der Insolvenzantrag gegen den DJV-Landesverband Brandenburg ist endgültig abgelehnt. Gestern ist beim DJV-Landesverband der seit längerem erwartete Beschluß des Amtsgerichts Potsdam eingegangen. Bereits mit Beschluß vom 15. März 2007 hatte das Gericht alle Zwangsmaßnahmen gegen den Landesverband aufgehoben.

Der Insolvenzantrag war vom DJV-Bundesverband und vom DJV-Bildungswerk eingebracht worden. Beide müssen nun die Kosten in der Höhe von rund 9.000 Euro tragen. Zusätzlich will der DJV-Landesverband den wirtschaftlichen Schaden in der Höhe von rund 40.000 Euro ersetzt haben. Unter anderem mußte der Landesverband nach eigenen Angaben Mitarbeiter kündigen und sein Büro aufgeben.

Im Zusammenhang mit dem Insolvenzantrag gab es bereits vor Wochen schwere Vorwürfe gegen den Bundesverband. "DJV-Chef Konken hatte einen schweren Schlaganfall des früheren Landesvorsitzenden Witt und dessen Handlungsunfähigkeit auf der Intensivstation dazu ausgenutzt, mit unrichtigen Angaben gegen den Brandenburger Verband Insolvenz zu beantragen", erklärte der Brandenburger Landeschef Conen. Nach dem Gesetz wäre der mißliebige Landesverband zwangsweise aufgelöst worden, wenn der Antrag Erfolg gehabt hätte.

DJV-Bundesverbands-Justitiar Benno Pöppelmann war damals noch zuversichtlich. Er erwartet keine Gerichtsentscheidung, sagte er auf Anfrage von Newsroom. "Ich höre seit vier Wochen, dass ein Urteil ansteht", sagt Pöppelmann. Der Bundesverband hatte den Antrag wegen einer offenen Forderung von 19.000 Euro eingebracht.