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Bundesverwaltungsgericht bewertet Inhalte von „Compact“ als verfassungswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht legt die schriftliche Begründung zum Urteil über das rechtsextreme Magazin vor. Besonders die Beiträge von Martin Sellner zur „Remigration“ stuft das Gericht als menschenwürdewidrig ein.

Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner schriftlichen Begründung zum Urteil vom Juni 2025 klargestellt, warum bestimmte Inhalte des rechtsextremen Magazins „Compact“ verfassungswidrig sind. Während das Gericht das generelle Verbot des Magazins aufgehoben hatte, stufte es die Beiträge des rechtsextremen Ideologen Martin Sellner zu sogenannten „Remigrations“-Plänen als „menschenwürdewidrig“ ein.


Sellners Konzept verletze die Gleichheit aller Bürger, so das Gericht. Es richte sich auch gegen Staatsbürger und sei daher unvereinbar mit den Grundprinzipien des Grundgesetzes. Die schriftliche Begründung macht deutlich, dass das Gericht die Inhalte des Magazins insgesamt nicht für verbotenswert hält, wohl aber diese spezifischen Beiträge.


Die Entscheidung hat über die juristische Ebene hinaus auch politische Relevanz: AfD-Politiker und andere, die ähnliche Forderungen nach „Remigration“ aufstellen, könnten künftig mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie Inhalte veröffentlichen, die gegen die Menschenwürde verstoßen.


Das Urteil zeigt, dass das Bundesverwaltungsgericht eine klare Linie zieht: Die Meinungsfreiheit schützt zwar das Magazin als Ganzes, nicht jedoch Inhalte, die zentrale Grundrechte verletzen.

 

 

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