Recht
dpa

Bayerns Medienaufsicht kritisiert Entwurf zum Jugendschutz

Der geplante Ausbau der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer umfassenden Bundeszentrale für Kinder- und Medienschutz widerspreche EU-Recht.

München (dpa) − Der Entwurf eines neuen Jugendmedienschutzgesetzes aus dem Bundesfamilienministerium stößt in Bayern auf deutliche verfassungsrechtliche Einwände. Die Pläne von Ministerin Franziska Giffey (SPD) sähen viel zu weit gehende Kompetenzen beim Bund im Vergleich zu den Ländern vor, kritisierte der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Siegfried Schneider.

 

Der geplante Ausbau der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer umfassenden Bundeszentrale für Kinder- und Medienschutz widerspreche EU-Recht. Hier solle eine staatliche Stelle des Bundes rundfunkähnliche Aufsicht übernehmen. Es entstünden „teure und unnötige Doppelstrukturen“, sagte Schneider der Deutschen Presse-Agentur. Für diese Aufgabe gebe es ein bewährtes Gremium mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten. Der Bund sei hier neben den Ländern auch vertreten. Giffeys Vorschlag sei zudem inhaltlich unzureichend.

 

Im Entwurf vorgesehen ist, dass Anbieter, die mehr als eine Million Nutzer haben − wie TikTok, Instagram, WhatsApp oder Snapchat -, zu technischen Vorsorgemaßnahmen verpflichtet werden. Das Ziel: Kinder und Jugendliche im Netz besser vor Mobbing, sexueller Anmache und Kostenfallen zu schützen. Wird das nicht erfüllt, sollen hohe Bußgelder drohen. Giffey hatte ihren Gesetzentwurf Ende vergangenen Jahres vorgelegt mit dem Ziel, ihn möglichst noch vor der Sommerpause in den Bundestag einzubringen.

 

Schneider bemängelt: „Für einen effektiven Jugendschutz ist die Verantwortung der Plattformen wie YouTube oder Facebook notwendig. Diese sitzen im Ausland und werden vom Jugendschutzgesetz nicht erfasst.»