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«Stern»-Korrespondent gewinnt Verfahren gegen den Staat Belgien

Die Razzia bei Hans-Martin Tillack hat gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.

Hamburg (ddp). Die Razzia bei dem ehemaligen Brüsseler «Stern»-Korrespondenten Hans-Martin Tillack hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Wie die Illustrierte am Dienstag mitteilte, muss der belgische Staat laut Gerichtsurteil 10 000 Euro Schmerzensgeld zahlen und die Verfahrenskosten in Höhe von 30 000 Euro übernehmen.

Die belgische Polizei hatte dem «Stern» zufolge im März 2004 die Büro- und Privaträume Tillacks durchsucht und Aktenmaterial beschlagnahmt. Der Grund für die Aktion sei die Behauptung der Europäischen Anti-Betrugsbehörde Olaf gewesen, Tillack habe möglicherweise einen ihrer Mitarbeiter bestochen, um an Informationen zu kommen. Zuvor hatte der Korrespondent auf Basis von Olaf-Dokumenten mehrfach über Korruption in der EU berichtet.

«Stern»-Chefredakteur Andreas Petzold sagte, das Urteil bestätige den hohen Wert der Pressefreiheit in Europa. «Vage Aussagen und Gerüchte dürfen nicht der Anlass sein, den Schutz journalistischer Quellen zu gefährden und einzuschränken», betonte er.

Tillack, der inzwischen in Berlin für den «Stern» arbeitet, sagte: «Es hat sich gelohnt, das Prinzip des Quellenschutzes bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg durchzufechten.»

Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Michael Konken, sagte: «Die Richter haben deutlich gemacht, dass journalistische Enthüllungen von staatlichen Einrichtungen nicht mit Repressalien verhindert werden dürfen.» Dies sei das zweite Urteil des Gerichtshofs in nur einer Woche zugunsten der Pressefreiheit. Der Europäische Gerichtshof hatte dem DJV zufolge am vergangenen Donnerstag die Beugehaft gegen einen niederländischen Journalisten verurteilt.