Pressefreiheit
KNA

Innenminister will mehr Einschnitte bei Informationsfreiheit

Dass die Bundesregierung das Recht auf Informationsfreiheit einschränken will, war schon länger bekannt. Eine MDR-Recherche zeigt nun, dass das Innenministerium gerne noch viel weiter gehen möchte.

Berlin (KNA) – Das Innenministerium will die Informationsfreiheit wohl noch deutlich stärker einschränken als bisher bekannt. Einem Bericht des MDR vom Donnerstag zufolge soll demnach die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Aufsicht über die Informationsfreiheit verlieren. Außerdem sollen auch die Auskunftsrechte von Journalisten und Abgeordneten beschränkt werden.

 

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt die Auskunftsrechte, die Bürger gegenüber Bundesbehörden und anderen staatlichen Einrichtungen haben. Auch in einigen Bundesländern gibt es solche Gesetze. Sie geben der Bevölkerung das Recht, staatliche Stellen nach amtlichen Informationen zu fragen.

 

Das Innenministerium wollte die Pläne am Freitag auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren. Eine Sprecherin verwies darauf, dass für die Erarbeitung eines konkreten Gesetzentwurfs für eine Reform der Informationsfreiheit der Koalitionsvertrag und die Beschlüsse des Koalitionsausschusses maßgeblich seien.

 

Weniger Auskünfte, höhere Kosten

Im Koalitionsvertrag hatte die schwarz-rote Regierung sich darauf geeinigt, das IFG mit einem "Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltung" zu reformieren. Genauere Details zur Reform gab es dort noch nicht. Der Koalitionsausschuss von SPD, CDU und CSU hatte sich im Juli darauf geeinigt, dass in Zukunft nur noch natürliche Personen mit berechtigtem Interesse das Recht auf Auskunft haben sollen. Organisationen und Verbände wären so vom Recht auf Informationsfreiheit ausgeschlossen.

 

Außerdem sollen nur Deutsche und in Deutschland lebende EU-Bürger einen Antrag stellen dürfen. Die Namen von Mitarbeitenden sollen in den Auskünften in Zukunft geschwärzt sein. Weniger Auskünfte könnte es bei Anfragen geben, die mit den Bereichen Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung zu tun haben.

 

Die Gebühren für Anfragen könnten steigen. Diese wolle man im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen, so der Koalitionsausschuss. Das könnte bedeuten, dass Antragsteller künftig sämtliche Kosten tragen müssten, die durch eine Anfrage entstehen.

 

Kein Auskunftsrecht auf Bundesebene

Die Pläne des Innenministeriums, über die der MDR nun berichtet, gehen aber deutlich darüber hinaus. In einem Vermerk aus dem Ministerium aus dem Februar, den der MDR einsehen konnte, sollen Pläne enthalten sein, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Zuständigkeit für die Informationsfreiheit zu entziehen.

 

Bislang fungiert sie als Kontrollinstanz, an die man sich wenden kann, wenn man sein Recht auf Informationsfreiheit verletzt sieht, weil etwa eine Behörde die Herausgabe von Informationen verweigert. Dem MDR zufolge waren die Wünsche aus dem Innenministerium nicht mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.

 

Außerdem sollen Journalisten und Abgeordnete ihre Rechte nach dem IFG verlieren. Der Grund: Abgeordnete haben ein parlamentarisches Fragerecht, Journalisten können über das Presserecht Auskünfte erfragen. Auf Bundesebene gibt es bislang aber kein Auskunftsrecht für Medien; lediglich auf Ebene der Pressegesetze der Bundesländer sind solche Rechte für die Presse gesetzlich festgehalten. Bislang konnten Journalisten parallel auch über das IFG an Informationen gelangen, um etwa Originaldokumente für ihre Recherchen zu erhalten. Darin sieht das Innenministerium dem MDR zufolge eine "Umgehung von inhaltlichen Einschränkungen", für die es eine Klärung brauche.


SPD kündigt Widerstand an

Mit der Pflicht, sich als Antragsteller zu identifizieren, will das Innenministerium dem Bericht zufolge die Aktivitäten der NGO "FragDenStaat" einschränken. Das Onlineportal hilft Menschen dabei, ihre Auskunftsrechte wahrzunehmen. Das ist dort bislang auch ohne Angabe eines Namens möglich.

Vom IFG ausgenommen werden sollen dem Bericht zufolge auch Forschung und Lehre sowie laufende Gesetzgebungsverfahren. Außerdem sollen Dokumente nur noch von der Behörde herausgegeben werden dürfen, die sie erstellt hat. Das könnte zu höheren Kosten für Bürger führen, die womöglich mehrere Anträge stellen müssten, so der MDR.

 

Gegenüber dem MDR kündigte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, Widerstand gegen die Pläne an. Sie seien bislang nicht mit seiner Fraktion abgestimmt; die Abschaffung der Aufgabe der Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit lehne man ab, ebenso die Einschränkungen für Journalisten und Abgeordnete sowie den Ausschluss laufender Gesetzgebungsverfahren. Auch gegen die weniger weitreichenden Pläne des Koalitionsausschusses hatte sich in der SPD-Fraktion schon Widerstand geregt.

 

 

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