Pressefreiheit
dpa - Deutsche Presseagentur GmbH

Gericht: Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland rechtswidrig

Ermittler hatten damals zwei Mitarbeiterwohnungen und Redaktionsräume des nicht-kommerziellen Senders in Freiburg durchsucht. Worum es dabei ging und wie es nun weitergeht.

Karlsruhe (dpa) − Die Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland im Januar waren nach Auffassung des Karlsruher Landgerichts rechtswidrig. Der Erlass des Durchsuchungsbeschlusses durch das Amtsgericht Karlsruhe sei nicht verhältnismäßig gewesen, teilte ein Sprecher des Landgerichts am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe mit.

 

Ermittler hatten damals zwei Mitarbeiterwohnungen und Redaktionsräume des nicht-kommerziellen Senders in Freiburg durchsucht. Der Vorwurf der Ermittler lautet früheren Angaben zufolge, auf der Homepage des Senders sei ein Bericht veröffentlicht worden, der einen Link auf ein Archiv der verbotenen Vereinigung „Linksunten.Indymedia“ enthalten habe.

 

Die Vereinigung „Linksunten.indymedia“ war im August 2017 vom Bundesinnenministerium nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg verboten und aufgelöst worden. Auf der Plattform sei zu linksextremistischen Straftaten aufgerufen worden, hieß es damals zur Begründung. „Linksunten.Indymedia“ war vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) als bedeutendste Plattform für gewaltbereite Linksextremisten in Deutschland bezeichnet worden.

 

Die Anwältin des Freiburger Senders, Angela Furmaniak, sagte nun mit Blick auf den jüngsten Beschluss des Landgerichts: „Das ist eine sehr erfreuliche Entscheidung, die das Grundrecht der Pressefreiheit gerade in kleinen und unabhängigen Medien stärkt.“ Der Sender und die Berliner Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte hatten Beschwerde gegen die Durchsuchungen eingelegt.

 

Im Juni war gegen einen Redakteur des Senders Anklage vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Karlsruhe zugelassen worden. Dem Journalisten wird vorgeworfen, mit der Verlinkung weiteres Handeln einer verbotenen Vereinigung unterstützt zu haben.

 

Angeklagt ist er wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot, wie das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) damals mitgeteilt hatte. Die Anklage der Staatsanwaltschaft war in erster Instanz vom Landgericht Karlsruhe nicht zugelassen worden. Gegen den Beschluss hatte die Anklagebehörde Beschwerde eingereicht.

 

Wie der Sprecher des Karlsruhe Landgerichts nun bestätigte, soll das Verfahren geführt werden. Einen Termin gebe es aber noch nicht.

 

Radio Dreyeckland hat eine lange Tradition als links-alternativer Sender. Er entstand aus der regionalen Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er Jahre und bekam 1988 als erstes freies Radio in Deutschland eine Sendelizenz. Die Geschäftsführung hatte bereits unmittelbar nach den Durchsuchungen kritisiert, dass diese die Rundfunkfreiheit und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in gravierender Weise verletzten.