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Tageszeitungen: Kommt der Mindestlohn, sterben kleinere Lokalausgaben

Kommt der Mindestlohn von 8,50 Euro auch für Zeitungsausträger, droht ein Sterben von Bezirksausgaben. Das befürchtet der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger.

Berlin - Rund 160.000 Zusteller leisten Tag für Tag einen exzellenten Job, tragen die Zeitungen bei Wind und Wetter direkt in die Briefkästen der Abonnenten, während die Leser zumeist noch friedlich schlafen.

Zwei Stunden Arbeit pro Tag

 

Freundin oder Feindin der Zeitungsverleger: Lässt sich Bundeskanzlerin Angela Merkel auf den Mindestlohn auch bei den Zeitungszustellern ein? Foto: CDU / Dominik Butzmann

 

Üblicherweise, so der BDZV, arbeiten Zusteller pro Tag maximal zwei Stunden, und das in einem klaren Zeitfenster. Die Zeitung soll schließlich morgens zum Frühstück den Abonnenten erreichen: "Das Entgelt für die Zeitungszustellung ist daher in aller Regel ein Zuverdienst zum Haupteinkommen."

Statt einem Stundenlohn erhalten die Zusteller, die laut BDZV "fast ausschließlich" als 430 Euro Kräfte tätig sind, bislang einen Stücklohn: "Die Zeitungszusteller verfügen bezüglich der Art und Weise der Durchführung ihrer Tätigkeit über hohe Freiheitsgrade und nutzen diese auch individuell. Örtliche Gegebenheiten, Wetterlage oder auch die persönlichen Möglichkeiten sind Einflussfaktoren auf den täglichen Ablauf. Die Verlage nehmen hierauf Rücksicht. Es liegt daher auf der Hand, dass dabei Stücklohn und Wegegeld statt Stundenlohn berechnet wird."

"Mehrkosten im hohen zweistelligen Millionenbereich"

Die Zeitungsverlage fürchten "Mehrkosten im hohen zweistelligen Millionenbereich", wenn sich die geplante Koalition aus Union und Sozialdemokraten auf einen branchenweiten Mindestlohn von 8,50 Euro einigt.

Die Mehrkosten erklärt eine BDZV-Sprecherin gegenüber Newsroom.de so: "Allein aufgrund der notwendigen Umstellung der Zeit- und Personalerfassungssysteme, sowie der Anpassung der Zustellbezirke und der dann folgenden Bürokratiekosten gehen wir von Mehrkosten im hohen zweistelligen Millionenbereich aus. Anscheinend soll ein Mindestlohn von 8,50 Euro auch vorgeschrieben werden, wenn dieser brutto für netto ausgezahlt wird."

Eine weitere Sorge: "Außerdem sollen bisher gewährte Zuschläge noch addiert werden. Danach wäre mit einer spürbaren Steigerung der Lohnkosten zu rechnen."

Mindestlohn bedroht Pressevielfalt

Bedroht der Mindestlohn die Pressevielfalt? Der BDZV sagt zu Newsroom.de: Ja, und spricht sogar vom Ende von Ausgaben vor allem im ländlichen Raum. Der Grund ist laut BDZV simpel: "Die Zeitungszustellung im ländlichen Raum ist schon jetzt mit erheblichem finanziellen Aufwand für die Verlage verbunden. Jede staatlich erzwungene Verteuerung führt zur Gefahr, dass der ländliche Zeitungsvertrieb schlicht zu aufwendig wird. Zeitungen werden in Teilen auf eine Zustellung verzichten müssen."

Die deutschen Zeitungen hoffen für ihre Branche auf eine Ausnahme und dabei auch auf Gerichtsentscheidungen: "Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor Jahren aus anderem Anlass darauf hingewiesen, dass die Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz auch vor einer unverhältnismäßigen Einmischung des Staates in den Bereich der Zeitungszustellung schützt. Daran hat sich nichts geändert."

Während Zeitungsverleger wie Daniel Schöningh (Ippen-Gruppe) oder Andreas Scherer (Presse-Druck, Augsburg) sich gegen die Einführung des politisch fixierten Mindestlohns ausgesprochen haben, setzt die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die auch Zeitungsausträger vertritt, darauf, dass sich die SPD bei den Koalitionsverhandlungen behauptet und ihr Wahlversprechen eines gesetzlichen Mindestlohns einhält.

Bülend Ürük