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Wegweisend für Journalisten? Gericht stärkt Urheberrechte bei Künstlicher Intelligenz

Die Verwertungsgesellschaft Gema legt sich im Streit um Urheberrechte mit dem US-Tech-Giganten Open AI an. Herausgekommen ist ein Urteil, das auch für Journalisten wegweisend sein könnte.

München (KNA) – Im Streit um Urheberrechte bei Künstlicher Intelligenz hat das Landgericht München I die Position von Autoren und Künstlern gestärkt. Dass der US-Konzern Open AI deutsche Liedtexte für die Weiterentwicklung von ChatGPT genutzt habe, verstoße gegen das Urheberrecht, teilte die 42. Zivilkammer des Landgerichts am Dienstag mit. Sie gab damit der Klage der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema recht, die die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern vertritt und Lizenzgebühren von Musiknutzern einsammelt.

 

Konkret ging es um die Nutzung von neun Texten teils sehr bekannter Lieder – unter anderem "Atemlos" von Kristina Bach/Helene Fischer, "Männer" von Herbert Grönemeyer, "Über den Wolken" von Reinhard Mey und "Wie schön, dass du geboren bist" von Rolf Zuckowski. Die Texte waren zum Training von ChatGPT verwendet und auf einfache Nutzer-Anfragen an das System exakt oder zumindest weitgehend identisch wieder ausgegeben worden. Das wertete das Gericht als Beleg dafür, dass die Texte in den Systemen von Open AI gespeichert worden waren.

 

Wegweisendes Urteil - noch nicht rechtskräftig

Open AI hatte argumentiert, die Sprachmodelle speicherten oder kopierten keine spezifischen Trainingsdaten, sondern reflektierten in ihren Parametern, was sie basierend auf dem gesamten Trainingsdatensatz erlernt hätten. Das Gericht verurteilte Open AI unter anderem dazu, es zu unterlassen, die Texte zu speichern und in seinen Modellen auszugeben. Auch muss das Unternehmen Schadenersatz zahlen und Informationen über die Nutzung und damit erzielte Erträge herausgeben.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Experten erwarten, dass es wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung für das Verhältnis zwischen Kreativwirtschaft und Technologieunternehmen angefochten wird.

 

Der Deutsche Journalistenverband wertete das Urteil als Etappensieg des Urheberrechts. Aus Sicht des Verbandes geht davon eine Signalwirkung aus, die auch journalistische Texte umfasst. "Das Training von KI-Modellen ist Diebstahl geistigen Eigentums", sagte der Bundesvorsitzende Mika Beuster. Nach dem Gema-Urteil sei klar, dass das KI-Unternehmen für KI-erzeugte Vervielfältigungen verantwortlich ist und nicht der Nutzer. Zudem dürfte das KI-System selbst eine Vervielfältigung darstellen, wenn es nachweislich Werkteile oder komplette Werke ausgibt. Journalistinnen und Journalisten, die gegen KI-Entwickler vorgehen wollten, hätten nun eine bessere Rechtsposition.

 

 

 

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