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Newsroom/KNA/M.Bartl

Mangelnder Persönlichkeitsschutz: Presserat rügt Bild & Co.

Bei der jüngsten Sitzung des Deutschen Presserats fielen Axel-Springer-Medien negativ auf - vor allem in den Bereichen Kriminalität und Justiz.

Wegen teils massiver Verletzung des Persönlichkeitsrechts haben Titel des Medienhauses Axel Springer sieben von insgesamt acht Rügen des Deutschen Presserats kassiert. Das teilte das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse am Donnerstag in Berlin mit. So wurde die „Bild am Sonntag“ gerügt, weil das Blatt ein Standbild aus einem Überwachungsvideo veröffentlichte, das die Erschießung eines Menschen zeigte.

Eine weitere Rüge erhielt die Sonntagszeitung wegen eines Artikels mit dem Titel „Polizei hat Freundin von RAF-Terrorist im Visier. Der Beitrag beschäftigte sich mit der angeblichen Freundin des als ehemaliger Terrorist verdächtigten Burkhard Garweg und zeigte ein unverpixeltes Foto der Frau. Vier Rügen entfielen auf das Online-Portal bild.de, unter anderem wegen Falschberichterstattung, irreführender Schlagzeilen, Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht und die Nichtoffenlegung von Interessenskonflikten.

Die ebenfalls zu Springer gehörende Berliner Boulevardzeitung „B.Z.“ wurde wegen eines Beitrags mit der Überschrift „Hamas-Schläfer horteten Waffen für Terror-Anschläge“ gerügt. Die Redaktion berichtete über den Prozessauftakt gegen mutmaßliche Hamas-Unterstützer und zeigte dabei ein Foto der Vorsitzenden Richterin, obwohl für diese eine besondere Gefährdungslage bestand und das Gericht solche Aufnahmen untersagt hatte. Unzulässig war auch die Veröffentlichung des unverpixelten Fotos eines der Angeklagten.

 

Die einzige Rüge abseits des Springer-Verlags erhielt Baden Online, das Onlineportal des „Offenburger Tageblatts“. Hier hatte die Redaktion unter der Überschrift „Mord an einer 37-jährigen Frau in Offenburg: Hass als Tatmotiv“ neben dem vollständigen Namen des Mordopfers auch weitere private Details veröffentlicht und damit gegen den im Pressekodex festgeschriebenen Opferschutz verstoßen.

 

Der Presserat ist das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. Er wacht über die Einhaltung des Pressekodex', ein Regelwerk, dass sich die deutsche Medienlandschaft selbst gegeben hat. Insgesamt hatte der Beschwerdeausschuss über 32 Beschwerden zu befinden. Neben den acht öffentlichen Rügen gab es vier Missbilligungen und acht Hinweise. 12 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet.