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Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen gegen Thomas Leif ein

Ein Rechtsanwalt hat den Ex-Chef von Netzwerk Recherche angezeigt.

 

Wiesbaden (dapd-hes). Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt nun doch gegen den ehemaligen Vorsitzenden der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche (NR). Gegen Thomas Leif bestehe der Verdacht des Betrugs beziehungsweise der Untreue, weil das NR Fördergelder in Höhe von 75.000 Euro der Bundeszentrale für politische Bildung zu Unrecht vereinnahmt habe, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde auf Anfrage. Anlass für die Ermittlungen sei die Strafanzeige eines Rechtsanwalts.

Am Vormittag hatte die Staatsanwaltschaft einen Bericht der "Financial Times Deutschland" (Donnerstagausgabe) noch zurückgewiesen, wonach gegen Thomas Leif wegen der unrechtmäßig erhaltenen Fördergelder ermittelt werde. Im Laufe des Tages habe sich die Situation jedoch geändert, erläuterte der Sprecher.

Zunächst hatte es geheißen, dass zwar bei der Staatsanwaltschaft Bonn eine entsprechende Strafanzeige des Rechtsanwalts gegen Leif eingegangen, ein Ermittlungsverfahren jedoch noch nicht eröffnet worden sei. Da das NR im Vereinsregister des Amtsgerichts Wiesbaden eingetragen sei, habe die dortige Staatsanwaltschaft lediglich geprüft, welche Ermittlungsbehörde für ein eventuelles Verfahren gegen Leif zuständig sei.

Zwtl.: Zeitungsleser zeigt Leif an

Der Rechtsanwalt, der Leif angezeigt habe, "geriert sich als Zeitungsleser" und habe zur Begründung seiner Anzeige auf Medienberichte über die fehlerhafte Abrechnung der Fördergelder verwiesen, sagte der Behördensprecher. Es sei nicht erkennbar, ob der Mann im Zusammenhang mit der Bundeszentrale für politische Bildung oder dem NR stehe.

Die Journalistenorganisation hatte ihre Mitglieder vor der Jahrestagung Anfang Juli darüber informiert, dass das NR Fördergelder der Bundeszentrale für politische Bildung falsch abgerechnet hatte. Das Geld wurde zwischenzeitlich zurückgezahlt. Der seit der Gründung vor zehn Jahren amtierende Vorsitzende Thomas Leif schied aus seinem Amt, wies jedoch einen Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen zurück.

Die Bundeszentrale für politische Bildung als Geschädigte habe keine Anzeige gegen Leif erstattet, sagte der Sprecher der Wiesbadener Staatsanwaltschaft.

 

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