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Personalratschef der Birthler-Behörde soll Stasi-Spitzel gewesen sein

Seit einigen Jahren gibt es ein Pilotprojekt zur computergestützten Rekonstruktion beschädigter Akten. Bei dieser sogenannten virtuellen Rekonstruktion sollen Hinweise auf die IM-Tätigkeit des Mitarbeiters gefunden worden sein.

Berlin (dapd). Die Birthler-Behörde steht nach Berichten über eine Stasi-Mitarbeit ihres Personalratschefs unter Druck. Politiker forderten die Leitung am Freitag in Berlin auf, für Klarheit zu sorgen. Behördensprecher Andreas Schulze sagte auf dapd-Anfrage, der Mann sei wie alle anderen Mitarbeiter überprüft worden. Bei bisher fünf Überprüfungen "gab es keine Erkenntnisse", sagte er. Zeitungen hatten berichtet, dass bei der Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen Hinweise auf die Spitzeltätigkeit des Mitarbeiters gefunden wurden.

Der kulturpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Reiner Deutschmann, sagte, es sei "erschütternd, dass erst jetzt bekannt wird, dass der höchste Personalvertreter der Stasi-Unterlagenbehörde als IM für die Stasi gearbeitet hat". Die Leitung müsse "endlich sicherzustellen, dass keine Stasi-Täter in der BStU arbeiten und schon gar nicht in verantwortliche Positionen gelangen".

Auch Unions-Fraktionsvize Arnold Vaatz forderte die Leiterin der Stasi-Unterlagen-Behörde, Marianne Birthler, auf, Licht ins Dunkel zu bringen. "Die Behörde muss die Frage beantworten, wie das erst jetzt bekannt werden konnte", sagte der CDU-Politiker der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Samstagausgabe).

Sprecher Schulze sagte, der Mitarbeiter habe in einer persönlichen Erklärung Stellung genommen. Hintergrund ist, dass Stasi-Offiziere in der Endphase des DDR-Regimes Unterlagen von Hand zerrissen hatten, die danach vollständig vernichtet werden sollten. Etwa 16.000 Säcke mit zerfetzten Stasi-Akten konnten damals von Bürgerrechtlern bei der Besetzung der Stasi-Dienststellen vor der Vernichtung gerettet werden. Seither werden sie mühsam von Hand wieder zusammengepuzzelt.

Seit einigen Jahren gibt es zudem ein Pilotprojekt zur computergestützten Rekonstruktion der Akten. Bei dieser sogenannten virtuellen Rekonstruktion sollen Hinweise auf die IM-Tätigkeit des Mitarbeiters gefunden worden sein. In seiner persönlichen Erklärung soll er laut Medienberichten gesagt haben, er habe sich im Alter von 17 Jahren von der Stasi verführen lassen.

Vorschriften im Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) untersagen die Verwendung von Stasi-Unterlagen Minderjähriger. "Der Gesetzgeber hat der Behörde im Stasi-Unterlagen-Gesetz klar vorgeschrieben, dass Unterlagen von Personen, die vor Beendigung des 18. Lebensjahres an die Stasi berichtet haben, weder für Überprüfungen noch für Auskünfte an Journalisten berücksichtigt werden dürfen", erklärte Schulze.