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Landesarbeitsgericht räumt Eva Herman gute Chancen ein

In dem Verfahren geht es um einen nicht verlängerten Vertrag zwischen Herman und dem NDR. Der Sender hatte diesen 2007 nach umstrittenen Äußerungen der Sprecherin und Buchautorin zur NS-Zeit auslaufen lassen.

Hamburg (dpa) - In dem Rechtsstreit zwischen der früheren "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman und dem NDR um einen nicht verlängerten Arbeitsvertrag räumt das Landesarbeitsgericht Hamburg der 50-Jährigen gute Chancen ein. Nach Zeugenaussagen von Hermans Kollegen Jan Hofer und Jens Riewa sah der Vorsitzende Richter am Freitag "starke Indizien" dafür, dass die von ihr vertretene Position zutreffend sein könnte. Gleichwohl unterbrach das Gericht das Verfahren noch einmal und setzte für den 1. April eine weitere Beweisaufnahme mit "Tagesschau"-Sprecher Jo Brauner an. "Es hat der Kammer noch nicht gereicht", sagte ein Gerichtssprecher.

In dem Verfahren geht es um einen nicht verlängerten Vertrag zwischen Herman und dem NDR. Der Sender hatte diesen 2007 nach umstrittenen Äußerungen der Sprecherin und Buchautorin zur NS-Zeit auslaufen lassen. Die 50-Jährige war dagegen gerichtlich vorgegangen und hatte vor dem Arbeitsgericht eine Weiterbeschäftigung verlangt. Das Hamburger Arbeitsgericht wies ihre Klage im April vergangenen Jahres aber mit der Begründung ab, Herman sei beim NDR nicht fest angestellt gewesen und habe nur als freie Mitarbeiterin gearbeitet. Dagegen hatte sie vor dem Landesarbeitsgericht Berufung eingelegt.

"Tagesschau"-Chefsprecher Hofer und sein Kollege Riewa hatten in ihren Aussagen über Dienstplangestaltung und Bereitschaftsregelung beim NDR berichtet. Dabei äußerten sie sich unter anderem darüber, dass stets eine Mindestzahl von Sprechern arbeiten müsste und diese auch ohne Rücksprachen im Einzelfall in die verbindliche Sendeplanung eingebunden würden. Man könne nicht alle Wünsche stets berücksichtigen, betonte Hofer: "Irgendwann geht es nicht mehr." Er versuche aber immer, die Planung "möglichst kollegial zu regeln".

Nach den Äußerungen der Sprecher zeigte sich das Gericht nach eigenen Angaben bereits weitgehend überzeugt, dass Herman offenbar als Arbeiternehmerin tätig war. Dass sie und andere Sprecher ohne Rücksprache im Einzelfall auch gegen ihren Willen verbindlich in die Sendeplanung eingebunden waren, sei jedenfalls ein deutlicher Hinweis. "Das ist etwas, was mit einer freien Mitarbeiterschaft schwer vereinbar ist", sagte der Vorsitzende Richter.

Für die persönlich anwesende Herman zog deren Anwalt Dirk Feldmann ein zufriedenes Fazit. Sollte das Gericht seine Mandantin am Ende tatsächlich als abhängig Beschäftigte einstufen, wäre wohl auch die damalige Nichtverlängerung des Vertrags unwirksam und die 50-Jährige könnte wieder beim NDR arbeiten. "Bei einem Arbeitsverhältnis müssen ganz bestimmte Gründe vorliegen, um kündigen zu können", sagte der Anwalt. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Für Frau Herman stehe schon fest, dass sie wieder "Tagesschau"-Sprecherin sein wolle. "Das ist jedenfalls auch das Ziel der Klage", betonte Feldmann.