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KSK: Was darf ich im freien Journalismus dazuverdienen?

KSK: Was darf ich im freien Journalismus dazuverdienen? Geraldine Friedrich

Viele freie Journalistinnen und Journalisten müssen nebenbei Geld verdienen. Aber was ist mit der KSK vereinbar – und was nicht?

Berlin – Was ist eigentlich künstlerisch im Sinne der Künstlersozialversicherung? Seien wir ehrlich: Viele freie Journalistinnen und Journalisten können vom Journalismus allein nicht mehr leben. Einige haben Mühe, die von der KSK geforderten Mindesteinkünfte von 3.900 Euro im Jahr zu erreichen.

 

Die Podcast-Hosts Geraldine Friedrich, freie Journalistin und Bloggerin auf Indiemedien, und Françoise Hauser, freie Journalistin und Buchautorin, haben der Rechtsanwältin Anja Lobinger dazu eine Menge Fragen gestellt:

  • Darf ich mit einem Minijob mein Einkommen aufbessern?

  • Wo genau liegen die Hinzuverdienstgrenzen?

     

Darüber hinaus behandelt diese Podcast-Folge häufige und konkrete Einzelfälle – etwa PR-Beraterinnen, Blogger, die sich über Werbung und Affiliate-Links finanzieren, sowie Journalistinnen und Journalisten, die Recherche-, Schreib- oder Mehrfachverwertungsseminare anbieten.

 

Zur aktuellen Folge 

 

 

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