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dpa

„FragDenStaat“ durchbricht Veröffentlichungsmonopol bei Verordnungen

Die rechtlichen Vorgaben des Staates sollten allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung stehen. Das meint zumindest die Internetplattform „FragDenStaat“. Um dieses Prinzip durchzusetzen, riskieren die Aktivisten auch Ärger mit einem privaten Verlag.

Berlin (dpa) − Die Internetplattform „FragDenStaat“ hat am Dienstag sämtliche Ausgaben der Gemeinsamen Ministerialblätter offen ins Internet gestellt, die bislang nur gegen eine Gebührenzahlung an einen privaten Verlag zugänglich sind. Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesinnenministerium herausgegeben. Im GMBl veröffentlichen nahezu alle Ministerien ihre Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen.

 

Die 2700 Ausgaben werden bislang vom Verlag Wolters Kluwer veröffentlicht, der mit dem Bundesinnenministerium eine exklusive Vereinbarung für den öffentlichen Zugang abgeschlossen hat. Der Verlag verlangt für die Dokumente im Einzelbezug 1,70 Euro pro angefangenen acht Seiten. Würde man alle offiziellen Ausgaben des GMBl mit zusammen 63 910 Seiten über den Verlag einzeln kaufen, würde dies 13 581,30 Euro kosten.

 

Eine Veröffentlichung der Dokumente an der Gebührenschranke vorbei verbietet der Verlag. Dabei beruft Wolter Kluwer sich nicht auf das Urheberrecht an den Dokumenten selbst. Das steht den staatlichen Institutionen zu. Der Verlag pocht aber auf die Einhaltung des Leistungsschutzrecht an der Datenbank der Dokumente, das ihm zustehe.

 

Der Verlag begrüßt Zitierungen der Inhalte und Links auf die Verlagssite: Überschrift plus Anreißer-Text oder ein Ausschnitt in vergleichbarer Länge dürften von anderen Webseiten zitiert werden. „Suchmaschinen dürfen Textsnippets unserer Inhalte in Ergebnislisten darstellen. In diesen Fällen werden wir keine Lizenzgebühren erheben. Eine Übernahme längerer Passagen oder ganzer Texte in der im GMBl veröffentlichten Form ist − wie bisher − nur mit Zustimmung des Verlages möglich.“

 

„FragDenStaat“-Sprecher Arne Semsrott, erklärte, amtliche Dokumente von allgemeinem Interesse gehörten an die Öffentlichkeit − nicht in die Hände privater Verlage. „Der freie Zugang zu den Dokumenten ist aus unserer Sicht nicht nur rechtmäßig, sondern auch notwendig.“ In ähnlicher Weise habe „FragDenStaat“ vor vier Jahren bereits das bis zu diesem Zeitpunkt nicht frei zugängliche Bundesgesetzblatt auf der Plattform „Offene Gesetze“ veröffentlicht. Als Reaktion darauf habe das Bundesjustizministerium entschieden, das Gesetzblatt auf einer eigenen Plattform zu veröffentlichen. „Genau das gleiche sollte auch beim GMBl passieren“, forderte Semsrott. Es sollte auf dem Rechtsinformationsportal des Bundes frei zugänglich werden.