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Ex-RBB-Verwaltungsdirektor scheitert mit Klage gegen Kündigung

Die arbeitsrechtliche Aufarbeitung nach Kündigungen von RBB-Führungskräften in der Sender-Krise geht weiter. Warum das Gericht in einem zweiten Fall die Klage abwies.

Berlin (dpa) − Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem zweiten Fall eine Klage einer RBB-Führungskraft gegen ihre Kündigung in der Senderkrise abgewiesen. Der frühere Verwaltungsdirektor des ARD-Senders, Hagen Brandstäter, scheiterte am Freitag mit seiner Klage „in wesentlichen Teilen“, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden.

Bereits im April war die frühere Leiterin der Intendanzabteilung, Verena Formen-Mohr, mit einer Klage gegen ihre außerordentliche Kündigung gescheitert. Allerdings geht der Fall weiter, weil sie Berufung gegen das erste Urteil eingelegt habe, teilte das Gericht auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

 

Das Gericht befasst sich mit insgesamt vier Fällen, in denen Führungskräfte gegen den RBB klagten. Bei zwei Direktoren gab es bislang noch keinen Kammertermin.

 

Der öffentlich-rechtliche ARD-Sender RBB stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise. Im Zentrum der Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung stehen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Schlesinger zog ihrerseits vor das Landgericht und klagte auf Ruhegeld gegen den RBB. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

 

In der Krise kam auch Kritik an einem undurchsichtigem Boni-System für Führungskräfte auf. Zudem wurde nach und nach bekannt, dass RBB-Führungskräfte Zusatzgeld wegen der temporären Zusatzaufgabe des Führens des ARD-Vorsitzes bekamen − was eine ungewöhnliche Praxis in der ARD darstellte. In der Krise wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten fast alle − nämlich drei von vier − Direktoren sowie die Leiterin der Intendanzabteilung entlassen. Sie alle zogen vor das Arbeitsgericht.

Zum Urteil der Verwaltungsdirektor-Klage: Das Gericht ist der Ansicht, dass der zuletzt im Jahr 2018 geschlossene Dienstvertrag aufgrund der Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld „sittenwidrig“ und „daher nichtig“ sei. Der RBB habe sich damit im Februar einseitig von dem Vertrag lossagen können.

 

Brandstäter erschien selbst nicht im Gericht, sondern ließ sich in der Verhandlung von Anwälten vertreten.

 

Dem Ex-RBB-Verwaltungsdirektor hätte nach Gerichtsangaben laut Vertrag ein Ruhegeld bereits vor Eintritt in das Rentenalter gezahlt werden sollen, ohne dass er dafür eine Leistung hätte erbringen müssen. Das Gericht bezifferte den Ruhegeld-Anspruch auf zuletzt etwa 20 900 Euro brutto monatlich. Brandstäter hätte noch andere Einkünfte oder Versorgungen beziehen können, ohne dass das anzurechnen gewesen wäre. Das Arbeitsgericht sah ein „grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung“. Aufgrund der Nichtigkeit des Dienstvertrages habe der Kläger keinen Anspruch auf Ruhegeldzahlungen und Hinterbliebenenversorgung.

 

Auch der öffentlich-rechtliche RBB musste einen Dämpfer hinnehmen. Das Gericht wies seine sogenannte Widerklage überwiegend ab. Ein Anspruch auf Rückzahlung der ARD-Prämie für den ARD-Vorsitz etwa bestehe nur im Umfang von einem Drittel. Im Übrigen treffe den ARD-Sender ein Mitverschulden für das Zustandekommen der Vereinbarung.

 

Unterdessen nahm die neue Intendantin Ulrike Demmer ihre Arbeit beim RBB auf. Sie war im Juni gewählt worden. Die Journalistin und ehemalige Vize-Sprecherin der schwarz-roten Bundesregierung teilte am Freitag mit: „Ich bin froh, dass die praktische Arbeit losgeht, und ich freue mich darauf, sie mit meinen neuen Kolleginnen und Kollegen im RBB in Angriff zu nehmen.“ Die Menschen in Brandenburg und Berlin, aber auch alle im Sender hätten zu Recht hohe Erwartungen. Der RBB habe im vergangenen Jahr „eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wie viel Kraft, Kreativität und Veränderungsbereitschaft in ihm stecken. Deshalb starte ich mit Zuversicht.“

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